Samstag, 24. Oktober 2015

OLG Köln, Beschluss vom 14.10.2015 - 6 W 113/15




Aktualisierung in Sachen "Guardaley": Das OLG Köln bleibt in diesem aktuellen Beschluss bei seiner ständigen Rechtsprechung in Bezug auf die Ermittlungssoftware "Observer". Detailliert nachlesbar im "Urbeschluss" vom 20.01.2012 - 6 W 242/11. (So einige Amtsgerichte und Landgerichte ignorieren diese Beschlussserie weiterhin.)

Die Frage stellt sich, weshalb die hier aufgestellten Hürden nur für die Guardalay gelten sollen, nicht aber für den Rest der Loggerbudenbande.

1 Kommentar:

  1. Hier bestätigte das Gericht einmal mehr,was ich schon die ganze Zeit sage: Die Ermittlungen -insbesondere von Guardaley- stinken zum Himmel. Der beste Beweis ist doch,daß die Abmahnbrut die Klage in bislang jedem Fall zurückgezogen hat bzw platzen ließ, in denen die Ermittlungsmethoden durch ein wirklich unabhängiges Gutachten auf den Prüfstand hätte kommen können. Wenn die Ermittlungen doch angeblich SO eindeutig die Tat beweisen, wieso sperren sich die Abmahnabzocker so sehr gegen eine unabhängige Prüfung derselben ?

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