Freitag, 19. Februar 2016

AW3P und "Die nette Entscheidung"


Zum Abschluss der Arbeiten im Rahmen der "Hamburger Klagewelle 2012-2013" der Kanzleien Schulenberg & Schenk + .rka ein kleiner Kommentar.

18.02.2016 - Mündlicher Verhandlungstermin Landgericht Hamburg - 308 S 8/15 - Klagevertreter nimmt nach langwieriger Erörterung die Berufung gegen das nun rechtskräftige Urteil des AG Hamburg vom 03.03.2015 - 25b 503/13 zurück, um eine Entscheidung zu vermeiden. Vermieden werden soll insbesondere ein Urteil, welches die Themen "Reichweite der sekundären Darlegungslast", aber auch "Aktivlegitimation" umfasst. Bericht folgt.

Diese Rücknahme einer Berufung stellt den letzten Akt meiner Arbeiten zwischen Mitte 2012 und heute am Amtsgericht Hamburg dar. Es wurden etwa 60 Verfahren (Eingang 2012/2013) betreut und vornehmlich und "absichtlich" kostengünstige Vergleiche geschlossen, da beklagtenseits jeweils auf eine eigene Anwaltseinschaltung verzichtet werden konnte und man sich zu den Zeiten des "Fliegenden Gerichtsstandes" gerne die Reisen nach Hamburg sparte. Das positive Feedback war und ist überwältigend.

Das Urteil des AG Hamburg vom 03.03.2015 ist daher schon ein seltenes Einzelstück gegen .rka. Die Rücknahme der Berufung heute - erfreut natürlich. Damit bleibt .rka letztlich in mehreren Versuchen auf "Entscheidungsebene" und deutschlandweit vollständig erfolglos gegen mich. Sicherlich - eine "Schreckensbilanz".

Insbesondere aber im letzten Verfahren und damit auch am Landgericht Hamburg stand nicht etwa eine Klägerin nebst Abmahnern als Gegner gegenüber, sondern eine seltsame Opposition aus den Abmahnern von .rka (denen man prozessuale Züge um Verfahren zu gewinnen gar nicht krumm nehmen kann) und dem allseits beliebten Portal AW3P, geführt von Herrn Steffen Heintsch aus Wurzbach/Thüringen, unter tatkräftiger Mithilfe seines Werbeanwalts Dr. Alexander Wachs. Den Letzteren war bereits zu Beginn der Maßnahmen am AG Hamburg die Sache ein Dorn im Auge. Mit Hilfe öffentlicher Verleumdungen und auch in direkter Auseinandersetzung (Wachs) sucht man den ratsuchenden Verbraucher von einer Einschaltung des Autors abzubringen, um ihm zeitgleich einen überteuerten "Vertrag" mit Wachs aufzuschwatzen. (Auf Verlinkungen, weitere Aktenauszüge wird verzichtet - die Texte Heintsch/Wachs stehen ja sofern sie nicht gelöscht wurden weiterhin im Internet.)

Nun mag man .rka's Verhalten strategisch schlau oder doof nennen, in Gerichtsverfahren Thesen zu streuen welche zum Großteil von unbeteiligten Dritten stammen. Allerdings ist nun mal die Hauptthese von Steffen Heintsch der "Anstiftung zum Prozessbetrug" + "Anstiftung von Zeugen zur Falschaussage" sicher für ein Abmahnergehirn appetitanregend. Spannende Fragen tun sich auf: Darf ein juristisch-technischer Hilfsleister eines Beklagten das Zeugnis verweigern, wenn ihm (vorausgesetzt, dass) der Name des Täters mitgeteilt wurde? Jedenfalls ist zu sagen, dass die Umsetzung der letztlich gleichen Meinung (Wachs-.rka-Steffen Heintsch) bereits an der(en) rhetorischen Fähigkeiten gescheitert ist. Derlei subtile Einlassungen gab es im Dutzenpack. Hätten die Kammern des AG Hamburg reagiert, wäre ich binnen zweier Jahre in die Geschichte des ehrwürdigen Hauses als der "meistgehörte Zeuge" eingegangen.

Die Abschlussbilanz - Erste Instanz.

Ein Beispiel der "Fahndung" nach Urhebern in Beweisaufnahmen:



 Waaaaaaas!!! Ist .rka da etwa einem deutschlandweit operierenden Netzwerk aus "illegalen und dubiosen Rechtsberatern" auf die Schliche gekommen? Oder bin ich gar nicht ich, sondern eine Frau die in Bonn studiert hat? War ich eher früher eine Frau, die in Bonn studiert hat und die nun nach Geschlechtsumwandlung "Bentz" heißt? Fragen über Fragen!

Spaß bei Seite und Fazit:
Heute hat sich Steffen Heintsch auf seiner Werbeseite erlaubt schön anonymisiert von der "netten Entscheidung" des Landgerichts Hamburg zu berichten. Allerdings gabs keine "Entscheidung" und "nett" wäre sie nicht geworden, da sie diametral dem Modell "LG München", welches von Steffen Heintsch protegiert wird entgegen gestanden hätte. Natürlich ist es lächerlich wenn Steffen Heintsch die betreuende Rechtsanwaltskanzklei verschweigt. Aber immerhin besorgt er sich dieses Mal wohl nicht illegal die Gerichtssakte, um hernach die Beklagtennamen und Anschriften zu veröffentlichen.

Dabei ist es ganz einfach: Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war es im Sinne von Steffen Heintsch und Wachs über einen Abmahner durch ein Gericht fest stellen zu lassen, dass auf Seiten des hiesigen Autors "Prozessbetrug", "Zeugenbeeinflussung" und damit auch "Anstiftung zum Lügen in Gerichtsverfahren" betreiben wurde. Dies konnte bereits nicht gelingen, da es soetwas hier nicht gibt. Es konnte jedoch auch im Verfahren LG Hamburg - 308 S 8/15 + AG Hamburg 25b C 503/13 trotz enormster prozessualer Antrengungen der .rka Rechtsanwälte nicht gelingen. Es konnte ... streng genommen ... nicht einmal nachgewiesen werden, dass der hiesige Autor auch der Autor maßgeblicher Schriftsätze im Verfahren 25b C 503/13 ist - was mich dann allerdings nicht verwundert. Allein schon der Umstand der Thematisierung solcher Themen belegt ein gewisses Qualitätsdefizit.

 Wie dem auch sei, eine gänzlich perfekte prozessuale Niederlage für die "Opposition"  .rka/Steffen Heintsch/Wachs, deren geballte Power nicht verhindern konnte... das Dutzenden Beklagten am Gerichtsstand Hamburg kostenlos geholfen werden konnte.

PS: Natürlich ist Steffen Heintsch zu feige um seine Niederlage einzugestehen. Und deshalb finden sich auch weiterhin seine "Prozessbetrug", "Zeugenbeeinflussung" und damit auch "Anstiftung zum Lügen in Gerichtsverfahren"-Texte im Netz.

Aber die Wahrheit - liegt auf dem Platz. Und nicht in zusammengesponnenen und billigen Lügenmaul-Textchen.

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