Mittwoch, 15. Juli 2009

Zwischenbericht "Kommissar Ehrlicher"

Herr Steffen Heintsch von der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.de und meine Wenigkeit informierten die Nutzer verschiedener kostenloser Informationsportals über die strafrechtlichen Umtriebe gewisser Kanzleien mit Bezug zum Thema. Herr Heintsch konzentrierte sich dabei als Bayer auf Bayern. [Zuletzt 20.05.09 - Seite 5] Seine verfassungsrechliche Meinung wird von mir absolut geteilt.

Ich hingegen kann nun aus einem anderen Bundesland von dem Abschluß einer gleichartigen Durchsuchungaktion berichten. Nach einer eingehenden forensischen Untersuchung durch Spezialisten der zuständigen Polizeibehörden konnte der Tatverdacht, der durch eine gewisse Kanzlei per Strafantrag vorgebracht wurde nicht erhärtet werden. Dies ist nicht sehr verwunderlich, da die gewisse Kanzlei einen Unschuldigen bezüglich des Tatvorwurfs mit einer Strafanzeige bedachte. Die Schriftsätze der zuständigen STA müssen noch geprüft werden, jedoch wird der Vorwurf mit einer Einstellung nach entsprechendem StPO-§ beantwortet. Die Einstellung wird unter der Auflage 0€ zu bezahlen "angeboten", so daß wir, die Steuerzahler das Vergnügen haben die Aktion der gewissen Kanzlei zu bezahlen.

Zwei Punkte heute.

1.
Die von Herrn Heintsch benannten Kosten für den Steuerzahler von "mehreren Hundet €" sind nach meiner Ansicht nicht realistisch. Die Kosten betragen weit über 4000€, wenn man die umfangreichen forensischen Ermittlungen, Richter/STA-Arbeit berücksichtigt. Hinzu kommt der Schaden, den der Hausdurchsuchte trägt, da er sich natürlich anwaltlich vertreten lassen mußte. Da der Beschluß aber "Im Namen des Volkes" erfolgte, ist der Steuerzahler natürlich selbst schuld. Auch hier stehen weit über 1000€ im Raum. Der Genuß freundliche Beamte beherbergen zu dürfen, die wertvolle Elektrogeräte beschlagnahmen ist unbezahlbar.

2.
Dennoch soll der Abgemahnte hier etwas lernen. Die Beamten wurden auf der Festplatte des Hausbesuchten eines emule-Programmes fündig. Im entsprechenden Ordner fanden sich jedoch ausschließlich legale Dinge! Bis auf ein ... pornographisches Werk von keiner abmahngefährdeten Produktionsfirma. Wegen offensichtlicher Verbreitung von pornographischem Material wird dieser Punkt nur unter der Auflage eine kleinere Summe [tatsächlich günstig] zu bezahlen eingestellt. Man rät die Sache über Sozialstunden abzuleisten.

Wer eine Abmahnung erhält, sollte doch bitte darauf achten, dass er auch tatsächlich von Dingen Abstand nimmt, die in unserem Kulturkreis als strafbar gelten.
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