Sonntag, 10. Juli 2011

Systematische Abmahntätigkeit III


I - Grundsätzliches


Im November 2010 beschäftigte sich dieser Blog mit der besonderen Situation einer südwestdeutschen Abmahnkanzlei. Hier nun der weitere Verlauf bis zum Stichtag 30.06.2011.


Die Graphik spricht für sich, wobei natürlich nur die Kanzlei selbst die exakten Daten kennt. Besonderheiten sind zu berücksichtigten: Die Abmahnungsanzahl wurde ab dem letzten Quartal 2010 durch die Verwendung von Altlogs aus 2009 geschönt.

Auch ist zu beachten, dass mit dem Entscheid des Amtsgerichts Düsseldorf vom 05.04.2011, Az.: 57 C 15740/09 und den Äußerungen des Landgerichts Düsseldorf zum Thema des Schadensersatzes ddas verbliebene Abmahnpaket (Nichtzahler) im Wert zerfallen ist. Es gilt als bestätigt, dass die neueren Vergleichsangebote durch die Kanzlei sowohl den einstigen Schadensersatzbetrag von 500,00€ auf 300,00€ senken und insgesamt nur noch ein Betrag von 200,00€ zur Bereinigung einer One-Song-Abmahnung gefordert wird.

II - "Schadensberechnung"

Berechnet man die verbliebenen Forderungen mit einer Zahlerquote von 37,5% und einem Basiswert von (alt) 450,00€ ergäbe sich bei etwa 136.000 Gesamtabmahnungen seit dem zweiten Quartal 2009 noch ein Bestand von 85.000 Nichtzahlern und ein Bestand von 38.250.000,00€. Es wurden also dahingehend 22.950.000,00€ in die Kassen der Abmahnkanzlei, Rechteinhaber, Loggerbude gespült. Zieht man die fixen Kosten für Loggerbude und Auskunftsbeschluss ab (7.480.000,00€), verbleiben noch etwa 15.470.000,00€ an Eingang, der wiederum einen Satz von 113,75€ pro Abmahnung bedeuted. Ein vergleichbares System wie das Waldorf-System würde einen Vergleichswert von etwa 200,00€/Abmahnung generieren.

Mit den neuen Vergleichswerten muss aber das verbliebene Paket nun auf 17.000.000,00€ (von 38.250.000,00€) geschätzt werden. Hiervon könnten noch etwa 3.400.000,00€ vor der Verjährung realisierbar sein. Sowohl die bekannten Maßnahmen einer Vielzahl von Personen als auch die veränderte Rechtsprechung haben somit für einen deutlichen Rückgang der Geldflüsse gesorgt.

III - Potential

Das Potential in Abmahnzahlen dürfte im Vergleichszeitraum auf 210.000 Abmahnungen anzusetzen sein. Es wurde also um ca. 35,2% verfehlt, was die schöne Summe an ca. 12.500.000,00€ ergibt.

IV - Ausblick

Verbleibt das System in diesem Zustand, wobei die Altlogs irgendwann zu Ende gehen dürften ist mit einem Jahreswert von 15.000 zu rechnen, oder einem Rückgang zum Potential vom 83,3%. Ob sich das System wieder erholen kann ist sehr fraglich.

Ein System, dass unter Berücksichtung der Rechtsprechung nur noch etwa 1.687.500,00€ an Zahlungseingängen pro Jahr aquirieren kann und somit einen Rohertrag für REchteinhaber und Abmahnkanzlei von 862.500,00€ kann mit einem Wert von 57,5€/Abmahnung kaum noch wirtschaftlich geführt werden. Erholungen durch "spektakuläre" Gerichtserfolge sind nicht in diesem Jahr zu erwarten.

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