Dienstag, 11. Oktober 2011

OLG Köln - 6 U 67/11

"Der Weltraum. Unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2011. Dies sind die Abenteuer des Raumschiffs Abmahnwahn, dass mit seiner 2,0 Millionen Mann starken Besatzung fünf Jahre lang unterwegs war, um neue RechtsWelten zu erforschen, neues AnwaltsLeben und neue GerichtsZivilisationen. Viele Lichtjahre von der Erde entfernt dringt die Abmahnwahn in Galaxien vor, die nie ein Mensch zuvor gesehen hat."

Logbuch der Abwahn, Sternzeit 5 Jahre Abmahnterror, Commander Shual:

Auf dem Planeten OLGKöln6U6711 entdeckten wir heute in einem Hinweisbeschlusssumpf eine neue Lebensform. Wir benannten Sie mit: "Flüchtiger Gerechtigkeitsanfall". Die Lebensform ist noch ein kleines Pflänzchen, dass man schön giessen und pflegen muss:



Volltext

Fünf Jahre dauerte es bis ein höherrangiges Gericht mit dem Aufbau eines Abmahnsystems logisch beschäftigt. Schreibt zB der Abmahner Waldorf Frommer 800 Abmahnungen aus angeblichen Verletzungshandlungen eines Tauschbörsenscharms innerhalb einer Woche auf einem Kinofilm erhielt er durch Gerichte per Schätzung bestätigt, es entstünde im Einzelfall ein Schaden von zB 350,00€. Die bereits erfolgten Ersatzleistungen, also die bezahlten Abmahnungen, aber auch die Gesamtforderung wurden nie berücksichtigt. So entstand pro Abmahnwelle die unerträgliche Situation eines fiktiven, aber gerichtlich bestätigten Gesamtschadens im Beispiel von 280.000,00€, wobei nicht einmal zwischen versuchten, oder abgebrochenen Verletzungshandlungen und tagelangem Verbreiten unterteilt wurde.

Der Beschluss des OLG Köln hier mehr Transparenz zu schaffen ist vollinhaltlich zu unterstützen.

Quelle: RA Christian Solmecke

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen