Sonntag, 9. August 2009

Hoch und Weit

"Hoch und Weit, das freut die Leut" [Volksmund]

Nicht nur der Beginn der neuen Bundesligasaison mit all ihren Protagonisten der Filigrantechnik und hohen Kunst der Viererkette läßt unsere Herzen diese Woche höher schlagen. Auch erste Ergebnisse des Kreisliga-Blutgrätschen-Betriebs können vermeldet werden. So erzielte zum Wochende in einem Vorbereitungsspiel der FC Abmahnwahn Coburg gegen den Frankfurter Vorstadtklub DJK Ghetto-Surfer Bonames ein beeindruckendes 0 : 10 durch eine Ansammlung an Eigentoren. Besonders das 0:5 hat es mir dabei besonders angetan.

Die Klarstellung vorab: Weder verwende ich sog. "Interaktive Musterklageerwiederungen", noch habe ich allzuviel in ihnen gelesen. Dennoch sind in dem obigen Interview Punkte aufgetaucht, die es hier öffentlich klar zu stellen gilt.

Die Frage des Interviewers ["Herr Dr. Kornmeier, vor geraumer Zeit haben Sie sich vor dem Gerichtsstand Frankfurt sehr kritisch zur sog. Interaktiven Musterklageerwiderung geäußert."] ist einerseits albern. Ein Produkt, das erst Ende Mai 2009 veröffentlicht wurde kann nicht vor "geraumer Zeit" sehr kritisch beäußert werden.

Es fehlen auch vollständig jegliche Kritikpunkte. Einzig bislang bekannt ist ein formaler Hinweis, der netterweise durch die Kanzlei Wilde & Beuger umgehend modifiziert wurde. Ein Hinweis, den man gerne an die Kanzlei zurückgeben kann, denn dort wird auch nicht sehr sorgsam mit den Textbausteinen hantiert, wie das dokumentierte Beispiel "man habe die personenbezogenen Daten des Anschlußinhabers aus einer Akteneinsicht in einem staatsanwaltlschaftlichen Ermittlungsverfahren bezogen", wenn gleich im konkreten Fall der zivilrechtliche Auskunftsweg über das LG Köln beschritten wurde belegt.

Andererseits liegen textual diesem blog auch nur Äußerungen der Kanzlei vom Juni 2009 vor, in denen der Interviewer und nicht das Produkt kritisiert werden. Da diese Äußerungen keinen Verfahrensbezug aufweisen, sondern nur Beledigungen beinhalten, die wiederum die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzten konnten diese berichtet werden. Das der namentlich Verletzte die Verletzung nicht den entsprechenden zuständigen Stellen vortrug, sondern statt dessen Kaffeekränzchen abhält ist schon abenteuerlich genug.

Zudem sind überhaupt nur wenige Streitsachen bekannt, in denen das Produkt der Kanzlei Wilde & Beuger verwendet wurde. In den meisten Fällen wohl nur ein jeweils kleiner Absatz, wobei keine sachlichen Antworten der Prozeßgegner bekannt sind.

In diesen Fällen steht ein Urteil sicherlich noch aus. Eine Authorisierung wurde vom Interviewer nicht eingeholt. Weder von den Beklagten noch von den Prozeßbevollmächtigten. Das bedeutet schlicht, dass der Interviewer ohne die Ergebisse abzuwarten [ein Urteil soll am 13.08.!!! verkündet werden] und ohne Erlaubniss einer Kanzlei vor Gericht die Möglichkeit gab sich vor der richterlichen Entscheidung in der Öffentlichkeit zu äußern.

Das die entsprechende Kanzlei diese Vorlage weidlich und unwidersprochen nutzt kann ihr nicht zu Vorwurf gemacht werden. Ihr latent unbelegtes Gebräu aus Horrorszenarien und stilistisch wenig ausgefeilten rechtlichen Ansätzen ist nicht etwa Folge mangelnder Kentnisse. Der Text ist auf das in Verfahren als "Rechtsverletzer, die händeringend nach Verteidigungsmöglichkeiten suchen" bezeichnete angebliche Klientel des Interviewers gemüntz. Man denkt wohl, das mediale Breitseiten Argumente ersetzen. In der mündlichen Verhandlung über das Musterklagenprodukt vom 28.05.2009 hatte der KV [Klägervertreter] jedoch und sogar noch Schriftsatznachlaß auch auf die Klageerwiederung beantragen müssen. Ich gehe davon aus, dass man die nächsten Wochen nicht verplempert hat, um aus "Nichts" nun "Katzen und Hunde, die CDs zerstört haben"-Beispiele zu machen und vor Gericht damit zu erscheinen. Leider hat der Interviewer nicht nachgesehen, was denn zur Musterklageerwiederung selbst an Schriftsatz einging, zumindest fehlt eine Erwähnung vollständig. Nach den Hinweisen des Gerichts wurde überhaupt nicht gefragt. Statt dessen durfte die Kanzlei verlautbaren: "Werden wir die Gerichte auch weiterhin darauf hinweisen, dass entsprechende Angaben einfach abgeschrieben werden und daher mit besonderer Vorsicht zu genießen sind."

Solche Passagen sind grenzwertiger Natur, vor Allem wenn man bedenkt, dass die Beklagten, die auf ein gerechtes Urteil warten als Prozeßbetrüger dargestellt werden: "Es ist sicherlich nicht beabsichtigt, dass Abgemahnte vor Gericht falsche Angaben machen. Wir haben aber bereits erlebt,...". Über solche kleineren und subtilen Propaganden geht der Interviewer schlichten Geistes hinweg, ohne nachzufragen, ohne Nachweise zu verlangen. Im Übrigen sei hier der Kanzlei versichert, dass prozessuale Texte an denen sich dieser blog [in welcher Form auch immer] beteiligt weder abgeschriebene Angaben, noch unbedacht, oder bedachte Falschangaben liefert. Daher freut es mich auch sehr, dem Interviewer dies auch übermitteln zu dürfen: All die ehrlichen Helfer von Beklagten, die hier nicht strikt als ehrliche Helfer dargestellt werden bedanken sich ausdrücklich für die Kommentarlosigkeit zu der verbreiteten Andeutung, dass sie a) zu dumm wären eigene Texte zu schreiben, ergo abschreiben müßten und b) dabei aus dem Lügen nicht mehr heraus kommen.

Auch sind weitere Passagen erfrischend erstaunlich: "Die Kritik richtete sich nicht gegen eine Musterklageerwiderung an sich, sondern an deren Verwendung in den Einzelfällen." = Prozeßdeutsch "Zweifel an den Angaben des Beklagten bestehen nicht zu letzt deshalb, weil der Beklagte seine entsprechenden Ausführungen zum großen Teil einer im Internet kursierenden Musterklageerwiederung entnommen hat," Kritik bedeutet also neuerdings, dass der Beklagte im Prozeß mutmaßlich lügt, da er mutmaßlich Produkte von Wilde & Beuger verwendet.

Man geht zwar nicht davon aus, dass je ein entscheidender Richter den Interview-Schmarrn jemals lesen wird. Dennoch ist es von besonderer Bedeutung, wenn jemand zuerst ein Musterprodukt mit entwickelt, es mit veröffentlicht und zum Abschluß nicht etwa das erwartete Urteil zur Meßlatte künftiger Interwies und Veröffentlichungen macht, sondern vier Tage vor Verkündung es zu läßt und fördert das man "sein" Produkt schlecht macht.

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