Sonntag, 17. Januar 2010

Ablaufplan

Was sich im Vorpost noch sehr kompliziert liest soll nun anhand des Ablaufplans verdeutlicht werden.

I Spendenbilanzierung


Zum jeweiligen Monatsende werden die Auszüge des Spendenkontos der Chefstatistikerin "Princess" zur Verarbeitung übersandt. Angegeben werden in der Bilanz aus Zeitgründen nur Spenderanzahl, Gesamtaufkommen, besondere Spendengrößen. Die Auszahlungen werden entsprechend einzeln aufgelistet und den entsprechenden Einzelfällen zugeordnet. Hierbei wird der Ausgang des Verfahrens, Auszahlungsart, der betreuende Rechtsanwalt, Gerichtsort, das Aktenzeichen angegeben. Im letzten Bereich werden die nicht abgeschlossenen Einzelfälle die ins Programm aufgenommen wurden aufgelistet.

II Das Programm


Es genügt für die Aufnahme ins Programm eine formlose schriftliche Meldung in deren Anhang sich die natürlich nicht entpersonalisierten eingescanten wichtigen Daten des Verfahrens befinden. Selbstredend werden keine persönlichen Daten veröffentlicht. Sämtliche Inhalte werden den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend vertraulich behandelt.

Praxisbeispiel


Der Beklagte Z. meldet sich per email bei den Personen des Entscheidungsgremiums. Er hat in der email den schriftlichen wunsch zu äußern ins "Spendenprogramm" aufgenommen zu werden. Er hat die komplette Adresse, Telefonnummer und eine emailadresse anzugeben. Ebenso sollte stets die anwaltliche Vertretung des Beklagten mit voller Adresse angegeben werden. Nach Möglichkeit ist der aktuelle Verfahrensstand anzugeben. Im Anhang sollten sich ausreichende Dokumente befinden. Es reicht hier im ersten Schritt die erste richterliche Anordnung/Ladung und die ersten drei Seiten der Klagebegründung des Prozeßgegners einzuscanen und vorzulegen.

Anschließend wird der aktuelle Verfahrensstand kurz von der bevollmächtigten Kanzlei abgefragt und die Aufnahme ins Programm durchgeführt.

Bitte beachten: Die Aufnahme ins Programm ist kein "Bewilligungsbescheid". Die Programmdaten selbst werden nur zur Übersicht über die Abdeckungsmöglichkeiten des Spendenkontos benötigt. Der "Bewilligungsbescheid" wird erst nach Abschluß des Verfahrens erteilt. Für ihn sind die entsprechenden Unterlagen einzureichen (Kostenfestsetzungsbeschluß, anwaltsrechung, Gerichtskostenrechnung, etc...)

Die Entwicklung von Einzelfällen ist stets unterschiedlich. Die Personen des Entscheidungsgremiums jedoch erfahren genug über einfache Kontaktaufnahmen den jeweiligen Verfahrensstand zu ermitteln. Bitte natürlich Notsituationen, oder Zwischenfinanzierungswünsche rechtzeitig selbst vorbringen, oder von der Kanzlei vorbringen zu lassen.

Veröffentlichungen

Grundsätzlich ist die Veröffentlichung des Ausgangs von Verfahren die Sache des betreuenden Anwalts. Die Programmteilnehmer sind jedoch verpflichtet einer Kurzveröffentlichung nach den Regeln solcher Veröffentlichungen nach/während einer Auszahlung zuzustimmen.

Auszahlungsentscheid

Nach Abschluß des Verfahrens werden sich die drei Entscheider entsprechend formlos in Verbindung setzten um über die Auszahlung selbst aber auch die Höhe der Auszahlung zu befinden. Natürlich muß der aktuelle Bestand des Kontos abgeglichen werden. Und selbstredend besteht kein "Vollkasko"-Anspruch. Der Betrag auf den sich das Gremium einigt stellt einen freiwilligen geleisteten Betrag zur Unterstützung dar. einen anspruch auf "Mindestunterstützung" gibt es nicht.

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