Donnerstag, 28. Januar 2010

Aufruf 28.01.2010

Wie man der Abgemahntenschaft nun deutlich mitgeteilt hat ist es einer Kooperation aus Anwälten und Nichtjuristen gelungen vor Gericht erhebliche Bedenken gegenüber den vor verschiedenen Gerichten eingereichten Ermittlungsergebnissen der Rechteverfolgungsfirma des zweitgrößten Massenabmahners im p2p-Bereich im Jahr 2009 vorzubringen.

Das von den gerichtlichen Ergebnissen alle Abgemahnten dieser Kanzlei profitieren können sollte durchgedrungen sein.

Nun liest man aber überall "in der Presse" von krummen Fällen der Kanzlei. "Ich war in den USA" - "Mein Anschluß war gerade gestört". Andere können schlicht nichts mit dem Vorwurf den die Kanzlei erhebt anfangen. Sie waren es nicht und sie wissen nicht wie sie zu der Ehre der Abmahung kommen. "In der Presse" oder Berichte in Internetforen bringen allen Beteiligten, weder den Abgemahnten, noch den Beklagten die den Kopf für alle hinhalten müssen etwas.

Daher dieser Aufruf: Jetzt ist von den Abgemahnten die Beweise deutlicher Art gegen den Vorwurf vorbringen können die Zeit zum Handeln gekommen.

Alle Abgemahnten dieses Abmahners die stichhaltige Belege vorbringen können sollten sich daher jetzt melden. Es sollen sich jedoch nur diejenigen Personen melden, die auch bereit sind, dass man ihr Material verwenden kann. Personen die einen Anwalt beauftragt haben müssen die Angelegenheit zuvor mit diesem Besprechen. Sobald wie möglich wird ein speziell für Anwälte abgestimmter Aufruf an unsere vielen Partnerkanzleien verschickt.

Schritt 1: Es reicht vollständig aus sich bei den bekannten Kanzleien oder bei der Moderatorin bei Netzwelt.de zu melden und kurz zu beschreiben was man beitragen kann.

Schritt 2: Man wird dann entsprechend kontaktiert, ob die Daten (Belege) nützlich sind und wie der weitere Versand von Statten geht.

Man muß keine persönlichen Daten weiter geben. Es reicht vollständig aus, dass man einem Richter/in auf dessen Wunsch die Daten entpersonalisiert zur Verfügung stellt.

Es reicht für die jetzigen Verfahren aus, dass man eine "Liste" zur Verfügung stehen hat, die man gegeben falls mit den entsprechenden entpersonalisierten Daten belegen kann. Das bedeutet aber auch, dass sich jeder Teilnehmer darüber bewußt sein muß, dass sein Vorgang einem Gericht vorliegt. Man wird die genaue Vorgehensweise und Bedeutung gerne vorab telefonisch/schriftlich absprechen.

Links
Kontakt justlaw, Göttingen
Kontakt Dr. Eikmeier, Witten
Kontakt princess @ netzwelt.de
Kontakt Verein gegen den Abmahnwahn e.V.

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