Angesichts der neuesten Entwicklungen in den Verfahren an den Gerichtsständen Köln und Düsseldorf die eine gewisse Kanzlei Nümann + Lang im Namen einer Uptunes GmbH und eines Herren Matthew Tasa betreibt ist sogar bei erfahrenen Forenteilnehmern der Überblick etwas abhanden gekommen. Diese zeitlich aufgebaute Übersicht erläutert den aktuellen Stand.
Hintergrund: Heute berichtete der Teilnehmer Beklagter/AG Köln von einem Vergleichsangebot der Kanzlei Nümann + Lang.
September 2009 - Mitte Dezember 2009 ...
verdichten sich die Anzeichen über eine klägerische Unternehmung der N+L-Kanzlei. die leicht variierenden Streitwerte können in die ersten Prozeßkostenanalysen überführt werden.
Dezember 2009 - Woche 50 ...
treffen die ersten Klageschriften bei der von N+L ausgesuchten Anwaltskanzlei und zwei Privatpersonen ein. Am Ende sind es zehn Kostenklagen, die im Dezember 2009 an den Gerichtsständen Köln und Düsseldorf eingereicht werden. Die richterlichen Vorgaben sind stets gleich: Schriftliches Vorverfahren ohne Terminsbestimmung - 2 + 2 Wochen Frist zur Einreichung von Klageerwiederungen.
Aufgrund der anstehenden Weihnachtspause beantragt die von 7 Klagen befallene Kanzlei eine Fristverlängerung. Diese wird gestattet auf den Montag, den 25. Januar 2010.
Eine zweite Kanzlei, die mittlerweile drei Verfahren betreut hält jedoch den Termin ein und legt am 08. Januar 2010 die erste Klageerwiederung in Köln vor.
Der 08. Januar 2010 ...
bestimmt das Datum des Anfangs des Endes der hohen Prozeßkostenrisiken.
diese liegen bis dorthin bei
ca. 2.400,00€ - Verlust I. Instanz
ca. 1.450,00€ - Vergleich in Verhandlung
ca. 1.100,00€ - Vergleich vor Verhandlung
Aus den Erfahrungswerten und dem offensiven Auftreten der N+L-Kanzlei sind zumindest letztere Beträge zu diesem Datum denkbar.
Am 28. Januar 2010 ...
werden jedoch Gerüchte laut, die von einem reduzierten Risiko ausgehen. Es scheint wohl so zu sein, dass richterliche Meinungen (natürlicherweise) zum Gesamtthema eingetroffen sind die die erst/en Termin/e setzen und Klartext reden. Die Beträge bleiben jedoch im Wesentlichen gleich, wobei die Null-Vergleichsstrategie der N+L-Kanzlei erste Risse zeigt.
ca. 2.400,00€ - Verlust I. Instanz
ca. 1.450,00€ - Vergleich in Verhandlung
ca. 1.100,00€ - Vergleich vor Verhandlung
In der Woche 6 - Februar 2010 ...
überschlagen sich jedoch die Ereignisse. Ohne erkennbar veränderte richterliche Meinungslage gibt die Kanzlei N+L ein offensichtlich (wie der Beklagte berichtet) für alle sieben Klagen der einen Kanzlei ein eigentlich unfassbares Vergleichsangebot ab. dieses reduziert den letzten Betrag enorm.
ca. 800,00€ - Vergleich vor Verhandlung
Die Prüfung dieser Angelegenheit dürfte noch einige Tage in Anspruch nehmen.
Dennoch ist heute schon absehbar, dass man mit der bislang noch nie dagewesenen Aktion, die definitiv ohne anwaltliche Prüfung der gegnerischen Schriftsätze durch die N+L-Kanzlei durchgeführt wurde und die für sich selbst spricht ... das man ein starkes Argument vortragen kann das in die am Gerichtsstandort Frankfurt entwickelte Kostensituation führen kann:
ca. 1.600,00€ - Verlust I. Instanz
ca. 1.050,00€ - Vergleich in Verhandlung
ca. 800,00€ - Vergleich vor Verhandlung
Und dies bevor überhaupt ein mündlicher VerhandlungsTermin am Horizont droht.
Donnerstag, 11. Februar 2010
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