Was bisher geschah ....
In der Woche 8 standen weit reichende Entscheidungen an deren Auswirkungen heute vorgestellt werden können.
- Nach Angaben von Beklagten sind mittlerweile in den anhängigen 10 + 1 Verfahren "Kostenklagen Nümann + Lang" sieben Vergleiche zustande gekommen. [10 normale Kostenklagen + 1 Sonderfall incl. beschlossener Einstweiliger Verfügung und separater Kostenklage für eine zweite Abmahung] Dieser Wert deckt sich mit den Erwartungen.
- Die Vergleichswerte liegen stets bei 450,00€, also dem Ausgangs"pauschalabgeltungsbetrag". Die Kanzlei Nümann + Lang trägt ihre Rechtsanwaltskosten aus den Verfahren selbst und stimmte einer Abdeckungsklausel zu. Hinzu müssen geteilte Gerichtskosten in Höhe von 32,50€ addiert werden. Die eigenen Rechtsanwaltskosten betragen nach RVG 193,25€, was einen Gesamtbetrag von 675,75€ bedeutet. (Es kommen noch an MwSt. 36,71€ dazu.)
Ich bitte zu beachten, dass es sich um einheitliche Werte handelt, die für alle gelten. Ein Beklagter oder Abgemahnter der mehr zahlen soll kann sich auf diese Daten berufen und eine Gleichbehandlung fordern. Eines der Hauptziele in dieser Angelegenheit ist damit erreicht. Anstatt der ursprünglichen Kostenbelastung der Beklagten bei Vergleichen vor der mündlichen Verhandlung in Höhe von ca. 1.100,00€ ist für Aussteigewillige ein nach "Frakfurter Verhältnissen" gestalteter Vergleich eingerichtetworden, der vor allem die Kostenandrohungen der Kanzlei Nümann + Lang ins Leere laufen läßt. Dies ist vor allem deswegen wichtig, da diese Kanzlei mittlerweile Abmahungen bei gleichem Tatvorwurf (ein Musiktitel) verschickt, die bei Nichtzahlung der 450,00€ eine Kostenandrohung von ca. 1.660,00€ enthalten, was einem Prozeßkostenrisiko in Höhe von über 3.000,00€ entsprechen würde. Bitte auch die Auswirkungen auf den Spendenbereich beachten. Es werden für die Vergleiche hier keine Gelder beantragt werden.
- In den verbliebenen 3 + 1 Verfahren (beide RIs Tasa + Uptunes GmbH) werden also nun die strittigen Punkte geklärt. Hier gibt es jedoch nichts Neues zu berichten. Möglichst noch heute wird jedoch ein Spezial über einen neuen aufgetauchten Argumentationspunkt veröffentlicht.
Zum heutigen Stand liegt folgende Terminierung vor.
1. Uptunes - AG Düsseldorf
Auf die in der Woche 4 abgegebene Klageerwiederung wurde noch keine Replik vorgelegt. Richterliche Stimmen fehlen.
2. Uptunes - AG Köln
Die Klageerwiederung wurde in der Woche 8 abgegeben. Folgt das AG Köln dem Prozedere in Fall 3 erwartetman in der Woche 11 eine Verfügung nebst Terminierung des mündlichen Verhandlungstermins auf ca. die Woche 18.
3. Tasa - AG Köln
Hier liegt weiterhin keine Replik der Kanzlei Nümann + Lang vor. Leider ergötzt sich die Kanzlei in der Produktion von "Pressemitteilungen" und betreibt ihre Verfahren nicht sorgfältig. Es steht jedoch die richterliche Verfügung im Raum, dass die Kanzlei bis zum mündlichen Verhandlungstermin in der Woche 11 nachzutragen habe, worunter nicht die mittlerweile ausermittelten zusätzlichen Punkte gehören, die die Beklagtenseite vorbringen wird. Auf ein solches Verfahrensverhalten ist man jedoch nicht nur anwaltlich vorbereitet.
Die nächsten drei Wochen werden also sehr spannend und interessant werden.
Sonntag, 28. Februar 2010
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