... oder wenn zwei sich streiten freut sich der Abgemahnte.
Anfang März überschnitten sich zwei auf den ersten Blick zwei "vollkommen normale" Ereignsisse. Es wurde vermeldet, dass eine gewisse "Rechtsanwalts"Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg im Auftrag der "Video-Aktuell Betriebs GmbH, Montabaur" den Porno / Erotikfilm Fette Euter & saftige Mösen wegen Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse für nur 1298,00€ abmahnt. Zeitgleich erschien die
"Rechtsanwalts"Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Augsburg und machte im Namen der Firma "SINS FACTORY Srl aus Rimini" einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblich widerrechtlichen Downloads bzw. Uploads des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes - „Semplicemente Roberta - Roberta Gemma“ gelten. Die Kollegen von Schulenberg - Schenk wollen jedoch nur 705,00€.
Die "Rechtsanwalts"Kanzlei Negele ist jedoch so freundlich uns mitzuteilen, welcher Dateiname der Verletzung zu Grunde liegt. Nach umfangreichen Recherchen kann jedoch nun bestätigt werden, dass es sich um die gleiche Datei handelt.
Es war nur eine Frage der Zeit bis mehrere Personen auftauchten die von ... beiden Kanzleien eine Abmahnung erhielten.
Nun stellt sich natürlich die Frage nach den ermittlerischen Fähigkeiten der beauftragten Rechteverfolgungsfirmen. Beide Kanzleien treten nämlich vor Gericht mit dem gleichen Anspruch auf, dass eben jene Rechteverfolgungsfirmen überprüft hätten (Sehvergleich?) welches Werk in der Datei steckt und auch die Funktionsfähigkeit wird angeblich überprüft.
Nur einer hat hier jedoch Recht. Mal sehen was Personen die sich mit sowas auskennen dazu sagen. (Siehe Folgeveröffentlichung)
Mein Tipp wenns um die Frage von eidesstattlichen Versicherungen geht.... "Herr Richter! Ich konnte angesischts der Darstellungskünste von Roberta Gemma keinen wesentlichen Unterschied in der Sprache erkennen! Ich war geblendet von "Fetten Eutern"!"
Gemma I
Gemma II
Richtig. Der gleiche Film (natürlich kann es sich jedoch nur um die italienische oder deutsche Fassung handeln) wobei die Copyrigthangabe hier zu beachten ist.
Samstag, 1. Mai 2010
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Guten Tag.
AntwortenLöschenDann hoffe ich mal das in diesem Fall der zuständige Richter seine Scheuklappen von den Augen nimmt und zu einem gerechten Urteil kommt im Sinne des oder der Angeklagten.
Glück auf.
Tip - der Copyright-Link funzt nicht. Das richtige Bild gibt's unter http://images.dvd-sexpress.com/artikel/5d96143e39999c2406606fe0c25d64b3/19136_4.jpg
AntwortenLöschenOjeh!
AntwortenLöschenShual, was ist das nur für ein Link (GemmaII)
Ist das nicht zu derb und illegal wenn man auf solch' unzensierte Bilder verweist?!
Pass auf dich auf- wir brauchen dich noch
(Diese Message ist eher von persönlicher Natur und muss nicht zwingend veröffentlicht werden)
LG KAPPO
Nur keine Angst. Amerika.... Aber zum Beispiel....
AntwortenLöschenhttp://erego.de/...
ich müßte nur auf meine Strafanzeige gegen solche Darstellungen (Oktober 2008) verweisen... man hat damit ERfahrung... :-)