Rechtsanwalt Sven Hezel, Kanzlei Dr. Fuchs - Schönigt - Partner, Bremen berichtet:
Anwaltskosten der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Musik-CD-Album durch Filesharing nur 100 Euro
"In einem durch RA Sven Hezel vertretenen Fall, Terminsvertretung durch RA Dr. Gernot Schmitt-Gaedke, hat das AG Frankfurt (Az 30 C 2353/09-75, Urteil vom 01.02.2010) rechtskräftig die Klage einer Abmahnungskanzlei auf Zahlung von Rechtsanwaltskosten iHv 651,80 EUR für eine der berüchtigten Filesharing-Abmahnungen (wegen Urheberrechtsverletzung in P2P-Tauschbörsen) größtenteils abgewiesen.
Statt der vom Kläger geforderten 651,80 EUR hat das Gericht gem. § 97a UrhG die zulässigen Abmahnungskosten auf 100,00 EUR festgesetzt."
Samstag, 24. April 2010
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