Dienstag, 23. Februar 2010

Sachverhaltsdarstellung - 23.02.2010

Zwar liegen mir keinerlei Schriftstücke aus den laufenden Verfahren vor mit denen bereits vorgebrachte Argumente in Gerichtsverfahren durch die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe beantwortet wurden, jedoch äußerte sich die Kanzlei nun zum 21.02.2010 in einer öffentlichen Stellungnahme zu den durch das Magazin c't vorgebrachten Bedenken, die hier in diesem blog schon besprochen wurden.

I.
"Dennoch können Fehler nach menschlichem Ermessen nie ausgeschlossen werden." [RA Nümann + RA Weber, Veröffentlichung vom 21.02.2010]

„Sowohl seitens des ermittelnden Dienstleisters, als auch seitens der Provider werden IP-Adressauskünfte vollautomatisch abgefragt und von Computern aus Datenbanken ausgelesen. Die menschliche Fehlerkomponente ist im Rahmen dessen folglich ausgeschlossen.“ (RA C. Weber, 21.10.2009 Webseitenveröffentlichung)

No comment

II.
"Ein zum Gegenstand der Presseberichterstattung gewordener Fehler in einzelnen Berichtsdokumenten, die einen falschen Scan-Zeitraum auswiesen, wurde sofort von einem Programmierer und einem Auditor des Recherchedienstleisters untersucht. Die Ergebnisse liegen uns vor. Hiernach lässt der Fehler in den Berichten nicht auf einen Fehler in der Datenerhebung schließen. Die Integrität der für die Beweisführung relevanten Daten wurde nicht beeinflusst." Nun ich hoffe, es handelt sich um einen zertifizierten "Auditor" nach dem das mit dem "gerichtlich bestellten Gutachter" schon schief ging. Ich bin wirklich sehr gespannt, wie man einen Fehler der zum Beispiel vor einem Jahr statt gefunden hat heute ermittelt haben will. Vor allem das mit den "rückwärts laufenden Uhren" würde mich natürlich brennend interessieren. Der Text stellt jedoch nichts Neues dar: Man hat das selbe Ergebniss bereits 2008 (ohne Auditor?) ermittelt, jedoch anwaltlich versichert, dass der Fehler bereits behoben sei. Das schlüssige Ergebniss lautet, dass dieser Fehler sehr wohl relevant sein muß, denn ansonsten hätte die Rechtsanwältin nicht dessen Existenz verleugnet. Nun zeigt sich aber das man den Fehler gar nicht beheben kann, denn darüber schweigt RA Nümann sehr beredt. Man wird da sicherlich noch genügend Raum zum Nachfragen haben. Eine Firma von IT-Spezialisten, denen es nicht gelingt Programmier-Fehler zu beheben? Das ist doch albern. Das Migrationsprogramm ist doch gar nicht von den Herrschaften geschrieben worden. Warum nicht einfach den Hersteller bemühen? Wer ist überhaupt der Hersteller? Und wieso doktorn nun wieder nur fremde Leute an Programmen herum, die seit 1,5 Jahren es erfolglos versuchen den Fehler zu verbessern und damit auch in keinster Weise eine Qualifikation für sich in Anspruch nehmen können den Fehler einzurodnen.

"Zum Gegenstand der Berichterstattung der Spartensendung c’t TV gewordene angebliche Fehler in einem angeblich Journalisten vorliegenden Gutachten der Evidenzia GmbH & Co KG können wir nicht nachvollziehen, da zwar über die generelle Beurteilung des uns nicht vorgelegten Dokuments Seitens eines anderen Gutachters berichtet wurde, uns die einzelnen Kritikpunkte jedoch nicht bekannt gegeben wurden. Wir berücksichtigen Kritikpunkte, wenn uns diese mitgeteilt werden, und veranlassen ggf. eine Stellungnahme der Personen, auf deren Expertise wir uns bei unserer anwaltlichen Arbeit verlassen. Dies ist aber nicht möglich, wenn wir über die sachlichen Grundlagen kritischer Berichterstattung nicht informiert werden." (Muß ich erst dem Holger Bleich das Gutachten selbst zuschicken und den Einlieferungsbeleg + Zeugenaussagen über den Versand an Nümann + Lang versenden....) Außerdem liegt doch wieder einmal eine anwaltliche Pflichtverletzung vor. Es wird wieder einmal nicht sachlich, geschweige denn wahrheitsgemäß Werbung betrieben. Natürlich sind genau "diese Kritikpukte" in mehrfacher Form auf Dutzenden Seiten bedruckt der Kanzlei zugesandt worden. Von der frühen Veröffentlichung durch die Initiative Abmahnwahn-Dreipage mal ganz abgesehen. An Stelle einer "Stellungnahme" erreicht uns aber nach zwei Monaten die Nachricht, dass die Kanzlei Nümann + Lang keine Stellungsnahme abgeben will. Dies erreicht uns in Form einer Stellungnahme. Es geht mittlerweile nicht mehr lächerlicher? Hm... doch...

"Dem einzigen als Beispiel für vermeintlich unschuldig Abgemahnte von c‘t TV uns präsentierten Fall, nämlich dem des angeblichen „Rentnerehepaars“ D., sind wir nachgegangen. Der Vorgang hat sich als von der Firma Evidenzia GmbH & Co. KG korrekt ermittelt herausgestellt. Dies ergibt sich aus einer schriftlichen Äußerung des Herrn D., die uns vorliegt. In dieser wird der ermittelte Filesharing-Vorgang über den Anschluss eingeräumt." Interessiert nicht. Herr D. hat schon nicht interessiert als er für c't posierte. Zudem wurden der Kanzlei mehrere Fälle in Gerichtsverfahren vorgetragen. Die Reaktion der Kanzlei Nümann + Lang bestand in Sofort-Vergleichsangeboten.

"Den erhobenen Verdacht, mittels ungeeigneter Beweismittel Unschuldige zu verfolgen, weisen wir daher entschieden zurück." Hier wird der Eindruck erweckt, es ginge nur um ein ungeeignetes Beweismittel. Es geht um Dutzende, es geht um so viele, dass man sie gar nicht alle aufzählt hat. Dazu kommt jede Woche etwas Neues.

"Die Vorgehensweise, sich einzelne Beweismittel aus laufenden Verfahren verschaffen, um diese einseitig öffentlich und ohne sorgfältige Prüfung von Gegenäußerungen zu kritisieren, bezeichnen wir als unseriös. Diese Art von „Beweisprüfung“ über die Ergebnisse ordentlicher Gerichtsverfahren zu stellen, ist in unseren Augen unhaltbar. Gegen die kampagnenhafte Einflussnahme auf die legitime Rechtswahrnehmung durch Geschädigte massenhafter Urheberrechtsstraftaten verwahren wir uns." Hier gilt erstmal der Spruch: Wer in den Wald hinein ruft.... der sollte das Echo ertragen können. Am 09.01.2010 wurde ein erster Schriftsatz "Klageerwiederung" am Amtsgericht Köln fristgerecht abgegeben. Am 11.01.2010 jedoch wurde durch die Kanzlei Nümann + Lang eine "Pressemitteilung" zu allen relevanten Themen veröffentlicht. (Das wars im Übrigen. Seit dem 09.01.2010 wird das Verfahren scheinbar nichtmehr von dieser Kanzlei betrieben, sieht man von Veröffentlichungen ab.)

Und nun, nachdem man also Solches am 11.01.2010 verbrochen hat... ein no-go, ein nie vorher dagewesener Akt des Versuchs der Einflussnahme auf richterliche Meinungen beschwert sich die Kanzlei allen Ernstes über vollständig korrekt und journalistisch einwandfrei erarbeitete Produkte.

Und zusätzlich wurden nun in sog. Abmahnungen der Kanzlei die Streitwert, die zur Berechnung der angeblich enstandenen Rechtsanwaltskosten herhalten müssen von vormals 10.500€ auf 30.500€ erhöht. Unbegründet. Oder war das etwa ein .... Softwarefehler?

4 Kommentare:

  1. Danke für die unterhaltsame Literatur. Damit lässt sich gut schlafen!

    AntwortenLöschen
  2. Guten Morgen,

    jung, mach weiter so!!!
    Super

    AntwortenLöschen
  3. Warum zum Teufel geht mir bei der Lektüre dieser bemitleidenswerten Rechtfertigungen der Name Amarell nicht mehr aus dem Kopf?

    Wegen Dir wird mir langsam sogar noch der VFB sympathisch. Viel Glück für heute abend!

    Constantin

    AntwortenLöschen