Montag, 7. Dezember 2009

Modell "Unendlichkeit"



So siehts also aus unser Modell "Unendlichkeit".
Total-A = Abmahungen pro Quratal - Anzahl
F-Zahler = Sofortzahler 25% - Mio€
V-Zahler = Vergleichszahler 25% - 35% - Mio€, die im nächst folgenden Quartal zahlen
N-Zahler = Nichtzahler - Anzahl

Einzelbilanzen auf Grundlage des Leaks. Hier interessiert nur der Wert, der an die X. GbmH und die Abmahnkanzlei geht. 37,5% der jeweiligen Summen. RAK-Kosten1 = aus Streitwert 10 000 0,5-Gebühr (incl. Vergleichszahler). RAK-Kosten2 = Von nichtzahlern verlangte 1,3-Gebühr

Erstes Quartal
Eingang: 0,843Mio€
RAK-Kosten1: 2,63Mio€
RAK-Kosten2: 6,518Mio€
Verlust: 8,305Mio€

Zweites Quartal
Eingang: 2,109375Mio€
RAK-Kosten1: 4,734Mio€
RAK-Kosten2: 7,8216Mio€
Verlust: 10,446Mio€

Drittes Quartal
Eingang: 3,0375Mio€
RAK-Kosten1: 4,734Mio€
RAK-Kosten2: 7,8216Mio€
Verlust: 9,5181Mio€

Viertes Quartal
Eingang: 2,4045Mio€
RAK-Kosten1: 1,9725Mio€
RAK-Kosten2: 4,8885Mio€
Verlust: 4,4565Mio€

Fünftes Quartal
Eingang: 0,843Mio€
RAK-Kosten1: 0,6575Mio€
RAK-Kosten2: 1,6295Mio€
Verlust: 1,444Mio€

Gesamtverlust: 34,1696Mio€, die X. GmbH an die Kanzlei X. "schuldet".

Zieht man nun die geltend gemachten 1,3-Gebühren wiederum ab (28,6792Mio€) verblieben immer noch 5,4904Mio€ Verlust, die X. GmbH an die Kanzlei X. schuldet.

Verrechnet man dieses mit den Eingängen in Höhe von 9,237375Mio€ bleibt ein Restbetrag von 3,746975Mio€ übrig, der unterhalb des Werts 0,5 für jede bezahlte Abmahung verrechnet werden würde. Bei 56.000 bezahlten Abmahnungen erhält die Kanzlei X einen Maximalwert Wert in Höhe von 66,91€/pro Abmahnung was einer 0,138-Gebühr VV2300 aus einem Streitwert von 10 000€ entspricht. Die X. GmbH erhält nichts. Es werden keine "Auslagen" abgerechnet.

Wenn aber nun statt 50%-60%, sagen wir mal 100% die Pauschale sofort zahlen würde dies 16,875Mio€ in die Kassen gespült haben. Dem stünden Anwaltskosten im Bereich der 0,5-Gebühr VV2300 in höhe von 26,3Mio€ entgegen. Der Maxilmalwert in die Gebührentabelle umgerechnet würde einen Wert einer 0,347-Gebühr VV2300 darstellen. Die X. GmbH erhält nichts. Es werden keine "Auslagen" abgerechnet.

Abschließend noch die Kurz-Auswertung der "Stagliano gets 50€/head"-Theorie. Wenn hier alle Abngemahnte sofort zahlen und die X.II-GmbH weiterhin 12,5% für die heads erhält verbleiben zur Ausschüttung X. GmbH und Kanzlei X. 34,375Mio€. Damit erhielte die X. GmbH einen Betrag von 8,075Mio€ und die Kanzlei X. hätte alles richtig gemacht. Zahlen hier aber nur 80% den Pauschalbetrag (27,5Mio€) und werden 20% der Nichtzahler mit 1,3-Gebühren belastet... ist schon vorbei. Geltend gemacht wurden hier RAK-Kosten im Gesamtvolumen von ca. 34,0Mio€. Die X. GmbH würde der Kanzlei X. den Betrag von 6,5Mio€ schulden.

Sorry, Folks.... ich will geteert und gefedert werden, wenn ich weiß, wie man so ein System (ein System, nicht die Gesamtanzahl der Systeme) halbwegs rechtlich einwandfrei gestaltet. Die Unsicherheit bleibt: Die nichtzahler, die eine 1,3-Gebühr bezahlen sollen sind der Faktor, der das System implodieren läßt.

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