Mittwoch, 18. April 2012

Drei Urteile aus München

Landgericht München I, Urteil vom 14.03.2012, Az.: 21 S 9214/11 - Berufung/Negative Feststellungsklage
http://www.info.waldorf-frommer.de/attachments/verfahren/LG_Muenchen_Az_21_S_9214-11.pdf

Amtsgericht München,Urteil vom 02.04.2012, Az: 161 C 19890/11
http://www.info.waldorf-frommer.de/attachments/verfahren/AG_Muenchen_Az_161_C_19890-11.pdf

AG München, Az.: 161 C 19021/11, Urteil vom 22.03.2012
http://www.info.waldorf-frommer.de/attachments/verfahren/AG_Muenchen_Az_161_C_19021-11.pdf

Die AG-Urteile sind vollständig "bewertungsfremd", da der Entscheidung kein Sachverhalt, sondern nur die "tatsächliche Vermutung" (BGH-Richterspruchvereinfachungsklausel) einer Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers zu Grunde liegt. Die Streitwerte und Schadensersatzdaten von Waldorf werden durchgewunken. Danebst wird die Anwendung des § 97a UrhG, Abs. 2 abgelehnt. (Etc...)

Auch das LG-Urteil ist nicht "bewertbar", da nicht mal das offensichtlich wirre AG-Urteil vorliegt. Auch das LG bezieht sich allein auf eine "tatsächliche Vermutung", ohne eine hier erforderliche Präzisierung vorzunehmen.

Interessant aber

der Punkt 1: Waldorf-Rechtsanwälte bestätigen für die Klägerin, dass mit dieser also "abgerechnet" werde. Also... pffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffft. Das ist wirklich albern: Da wird von der Klägerin, wohl Hausfrau und stolze Mamma verlangt, sie solle Beweise und insofern Verträge/Vereinbarungen einer Industrie besorgen, damit sich das Gericht überhaupt mal mit der Thematig "Rechtsmissbräuchlichkeit" beschäftigt. Andererseits reicht es dem gericht, dass die "Anwälte der Industrie" sich trotz ihnen zur Verfügung stehenden angbelich existierenden Vereinbarungen/Verträgen einfach in den Saal setzen und ohne Beleg "behaupten".

Wer hats gemerkt? Genau: Die Anwälte (nicht der Leitungsebene zugehörig) haben also tatsächlich diese Vereinbarungen geseheen, vorliegen? Oder mal im Safe nachgesehen? Oder liegt das auf den Tischen der Kanzlei rum?

der Punkt 2: Es gibt ja einige Theoretiker, die behaupten, die Zahlung einer Summe unter Vorbehalt würde ein Rückerstattung ermöglichen. Das LG München I verneint dies (unter Berücksichtigung des eben nicht ausermittelten Rechtsstreits).

Und natürlich wurde die Revision abgelehnt. Auch dies erscheint mir doch sehr "grundrechtsverletzend".

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen