Montag, 12. Dezember 2016

Update: Offizielle Stellungnahme zu den Veröffentlichungen des Steffen Heintsch

Liebe Freunde!
Heute erreichte mich eine sehr verzweifelte Nachricht des AfD-Rechtsauslegers und Reichsbürger-Sympathisanten/Verlinkers Steffen Heintsch. Seit Monaten droht er nun vollständig erfolglos mit einer Veröffentlichung eines Wusts aus Lügen, Erinnerungsschwächen und gefälschten Belegen. Und (schaut mal zB auf die Seite 1 seines Forums)... er hat sich so viel Mühe gegeben und sein eigenes Forum komplett frisiert.

Nun hat man ihn jedoch mit der Weigerung eine offizielle Stellungnahme abzugeben, brutal beleidigt und verärgert. Mehr noch - man hat ihm seine vorab veröffentlichte Teil-Inhaltsangabe bereits am Sonntag vollständig vernichtet und bereits vor der Veröffentlichung so einige Lügen nachgewiesen. Ganz besonders tragisch dabei, dass er gestehen musste, sein jahrelang gepredigter Hetz-Vorwurf von igrendwelchen Geldern, die Abgemahnte und Rechtsanwaltskanzleien an mich bezahlt hätten, sei nichts anderes als eine plumpe Verschwörungslüge mit der Steffen Heintsch so manchen Verbraucher verarschte.

Es ist nun Endzeitstimmung im AfD-Land angesagt: Steffen Heintsch droht nun schon mit "Bomben", nachdem ers vor zwei Wochen noch mit "Unglücken" die geschehen würden versuchte. Dabei sei ihm "alles egal". Er habe sowieso nichts mehr zu verlieren. Er besteht darauf, dass seine Aktionen unbedingt bei den Adressaten Angstzustände auslösen müssten (§ 241 StGB läßt mal wieder schön grüßen).

Also bin ich in mich gegangen. Da ich allerdings weder vor noch nach Weihnachten irgendwelche Zeit für das dumme Geseire eines rechten Stinkers übrig habe ... heute bereits die offizielle Stellungnahme zu der kommenden Veröffentlichung durch Steffen Heintsch:

Mehr ist nicht zu sagen.

Freitag, 9. Dezember 2016

Update: Braun - Brauner - Heintsch

Liebe Freunde, 
da die im letzten post beschriebene Angelegenheit eine überraschende Wendung nahm, ist ein kleiner update erforderlich. Auch zeitigt dies Auswirkungen auf die ab dem 10.12.2016 geplant erscheinenden "Memoiren" des Herrn Steffen Heintsch (Arbeitstitel - "10 Jahre Abmahnstürmerjubiläum"), da Steffen Heintsch sich dort erneut eines Reichsbürgers annehmen will. 

Zu diesen "Memorien" sei eingangs gesagt, dass der zu erwartende Wust aus Lügen, Erinnerungsschwächen und gefälschten Belegen keiner weiteren Stellungnahme bedarf. Was Heintsch zu wem und was genau meint war jeher unbedeutend. Sein einfluss liegt genau bei 0.
Wäre Steffen Heintsch halbwegs "satisfaktionsfähig" wäre dies eventuell anders. Als rechter Schmierlappen ist er das keinesfalls. Und ehrlich gesagt, ob nun 879 oder 880 von 1000 Aussagen dieses rechten Schmierlappens falsch sind - soll sich Heintschiplag drum kümmern.
Von mir aber hier für alle anderen ein Lesetipp: In den "Memoiren" findet sich nichts Neues. Steffen Heintsch hat bereits alles schön ins Internet gestellt, jedoch große Teile der "Memoiren" wieder gelöscht.
Beispiel "Heintschiplag" (Artikel 37 von 257) - zum Beitrag vom 18.01.2015: "Die Krise zwischen "Shual" und meinereiner begann eigentlich mit Begin der Filesharing-Abmahnwelle durch "DigiProtect" in Österreich[1] so Mitte 2008[2]. "Shual" begann jetzt seine Beiträge zu posten, die ihm genehm waren.[3] Dieses hatte zu Folge, das ich von der damaligen Abmahnkanzlei (Österreich) fast täglich per E-Mail und Telefon Löschaufforderungen erhielt [4]. [...] Natürlich musste ich jetzt, seine Beiträge editieren, wo man merkte, das eine gewisse Spannung sich aufbaute. [5+6]"
[1] Es gab nie eine Abmahnwelle durch Digiprotect in Österreich
[2] Es handelte sich um Warnschreiben zu Auskunftsanfragen der Digiprotect an die Telekom Austria im Juni 2009
[3] Shual postet immer Beiträge die ihm genehm sind.
[4] Es handelte sich um eine Einzel-Anfrage der Kanzlei Längle-Fussenegger zu einem Beitrag vom 03.10.2008. Man wandte sich gegen den Begriff "offensichtliches Betrugsmodell".
[5] Der Beitrag wurde von Steffen Heintsch schlicht gelöscht. Wegen eines Wortes. Sehr konsequent und warm lebt es sich im Arsch der Abmahnindustrie.
Weitere Löschungen/Editierungen fanden nicht statt.
[6] Spannung baute sich auf, da die Kombination Dr. Alexander Wachs + Steffen Heintsch österreichische Verbraucher massenweise abzockten.
Der Tipp: Liebe Leser der "Memoiren" des Herrn Steffen Heintsch. Steffen Heintsch hatte bereits vor 2015 massive Erinnerungslücken, auch weil er [vgl. 6] sein altes Forum vollständig gelöscht hat, damit ihm keine späteren Vorhaltungen uA aus Österreich drohen.
Wenn er nun über etwas in seinen "Memoiren" berichtet: Seien Sie sicher! So geistert das momentan in seinem braunen Süppchen im Kopf umher. In fünf Jahren sieht schon wieder ganz anders aus. Mit der Realität hat das alles nichts zu tun. Wie bei rechten Hirnis so üblichm ist dies dem "Autor" auch egal. Es geht ja nur um populistisches Gejammere. Fakten? Wer kümmert sich da um Fakten!
Geniessen Sie also diesen Ausflug in die irreale Welt eines Rechtsauslegers, so wie sie ein gutes Buch über Chemtrails aus dem Kopp-Verlag genießen würden. Wenn Sie aber GLAUBEN möchten, empfehle ich einen schleunigstens Gang zum Onkel Hirndoktor. Vielleicht kann der bei Ihnen noch etwas retten.

Update: Die Frage der Gesinnung des Herrn Steffen Heintsch ist entschieden. Eigentlich überraschend, da man sich zwar vorstellen konnte, dass er rechtspopulistische Medien frequentiert, aber das es SO schlimm ist, konnte keiner ahnen.
Zunächst wandte er sich gegen die Bezeichnung als "Abmahnreichsbürgerpräsident", in dem er eine Beschwerdemail an einen Dritten sandte. Er distanzierte sich ausdrücklich von den Reichsbürgern. Auf die Frage warum er dann im Jahr 2011 mit einem militanten Reichsbürger gemeinsame Sache gemacht habe, wiegelte Steffen Heintsch ab. Er habe ja gar nicht gewußt wie schlimm die Reichsbürger seien. Das wisse er aber heute. Da der Schulterschluss Heintsch-militanter-Reichsbürger aber auch in den "Memoiren" erscheinen soll, legte man Steffen Heintsch eine Distanzierung und Verzicht nahe.
Am 27.11.2016 antwortete Heintsch, in dem er den Erz-Reichsbürger Lutz Schaefer zitierte und dessen Internetangebot verlinkte. Natürlich ist Steffen Heintsch damit noch kein Reichsbürger - aber er teilt (im wahrsten Sinne des Wortes) die Ansichten einer rechtsextremistichen Gruppierung. Und auf welchen Webseiten er sich so rumtreibt - wissen wir nun auch. Seine schöne Distanzierung - war fürn Arsch und gelogen.

Nach diesem "Outing" (und nicht dem ersten Anwerbeversuch für rechte Ideologien auf einer angeblichen Verbraucherwebseite für Internet- und Medienrecht) wurde er nicht zum ersten Mal nazimäßig ausfällig. Ja - wir alle wissen, dass er Abgemahnte latent "beschimpft". Sie seien feige, dumm, hinterhältig, verlogen. Sie seien räudige Hunde, oder gar wie eine Rattenplage. Das er Minderheiten ("Ausländer", "Schwule", usw) nicht leiden kann wußte man. Dass er mich persönlich als "Alkoholiker, Sodomiten, Abzocker, usw." beschimpft - kein Problem.
Aber warum, liebe Freunde? Nur weil einer ein gnadenloser Versager, Ossi, geschieden, privatinsolvent ist und seine Existenz auf einem blog basiert, welchen ihm andere aufgebaut (und vererbt) haben, und auf dem er neben allerlei c&p + Senf und Falschberatung betreibt ist er eben nur so und nicht anders.
Allerdings hat er nun seine wahre Natur gezeigt. Das nächste outing: Ich habe ein kleines Kunstwerk erstellt. Eine kleine Bild-Karikatur, die sich allerdings nicht direkt mit der Person Heintsch beschäftigt. (Na -Sie zu verstehen - hats bei ihm nicht gereicht.) Er bezeichnete das Werk als "entartete" Kunst eines "entarteten" Autors. [Als Gegenmodell zu seiner eigenen echt-deutschen Kunst.]

Liebe Freunde,
ein diktatorisch auftretender Abgemahnten-, Schwulen, Ausländerhasser, der rechtsextremistische Zirkel liest und verlinkt und der Nazisprech von sich gibt. Nun - so einige Jahre hat er sich politisch nicht geäußert und neuerdings (nach seiner AfD-Wahlwerbung) Kritik abgewiegelt.

In seiner "Endzeit" outet er sich ... endlich als das was er ist.

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Offtopic: Steffen Heintsch - Der Abmahnreichsbürgerpräsident

"Nicht nur Höcke, Petry, Erdogan
Auch Steffen Heintsch erliegt dem Persönlichkeitsverletzungswahn"

 Updated-Version
 Herr Steffen Heintsch aus Wurzbach/Thüringen, bekannt uA für seinen erfolglosen Versuch seine "Plattform zu Filesharing Abmahnungen, Mahnbescheiden und Klageverfahren!" mit AfD-Wahlwerbung zu "bereichern",veröffentlichte heute folgenden Screenshot nebst einer privat-Analyse:


Wir werden nun auf diesem blog den tatsächlichen juristischen Gehalt in der Angelegenheit erörtern.

 Vorab: Ganz interessant ist sicher, dass in der Vergangenheit Herr Steffen Heintsch augenscheinlich nichts gegen die pauschale Bezeichnung als "Reichsbürger" im Rahmen einer höchst wahrscheinlich (ebenso) als Satire einzustufenden Betrachtung einer seiner Aktionen einzuwenden hatte. (01.01.2016
"Einer seiner Aktionen" - ist auch ein bedeutendes Merkmal. Wer sich (seit Jahren) selbst mit Drudenfuß + Sütterlin porträtiert.... muss im Meinungskampf dulden, wenn sich andere Personen mit einer solchen Selbstdarstellung beschäftigen.

Sehen wir jedoch heute davon ab, den satirischen und im Meinungskampf als Antwort daher [1] sowieso erlaubten Beitrag (Screenshot) als solche anzusehen. Wenden wir uns der Frage "Schmähkritik" zu.
[1] Herr Steffen Heintsch durchläuft derzeit scheinbar eine Phase voller brutaler Gewaltphantasien. Personen bekommen "aufs Maul", "satirische" Graphiken zeigen blutüberströmte Personen.

Zunächst aber herzlichen Dank an Richter Stojek am Landgericht Mannheim, der im Verfahren 3 O 84/15 in der mündlichen Verhandlung vom 20.08.2015 sehr deutlich gemacht, worin beim Thema "Reichsbürger" der Unterschied zwischen erlaubter Meinungsäußerung und nicht erlaubten
Tatsachenbehauptungen ("XN macht gemeinsame Sache mit den Reichsbürgern") liegt.
Schade - ein Vergleich. [1]-ist natürlich Satire.

Zur Sache: Steffen Heintsch wendet sich gegen die Bezeichnung als "Abmahnreichsbürgerpräsident".
Er "empfindet" dies als "beleidigende Persönlichkeitsverletzung" und erkennt darin eine "Schmähkritik". Letztes ist bereits ausgeschlossen. Um eine "Schmähkritik" handelt es sich im Wesentlichen dann, wenn die Schmähung der anderen Seite im Vordergrund steht und keine Merkmale einer sachlichen Auseinandersetzung gegeben sind. Link 1 - Link 2. Herr Steffen Heintsch vergißt dabei vor allem, dass sich der Autor ausgiebig seinen wirren Pamphleten über "Rechtliches" und seiner Weltanschauung durchaus sachlich widmet (so wie dies eben bei wirren Gedankengängen möglich ist.). Dabei sind wohl die neuesten Entwicklungen am Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit vollständig an Steffen Heintsch vorbei gegangen. [vgl. "Verfassungsrichter als 'Superrevisionsinstanz' im Meinungskampf"]

Andererseits handelt es sich bei dem Begriff "Abmahnreichsbürgerpräsident" nicht um eine "beleidigende Persönlichkeitsverletzung".

1. Die Bezeichnung "Abmahnreichsbürgerpräsident" zielt nicht (wie Steffen Heintsch meint) auf die sonstigen Angewohnheiten von Reichsbürgern ab. Bei den Reichsbürgern finden sich zB auch Antisemiten, aber nicht alle Reichsbürger sind Antisemiten = sehr heterogen. Daher kann die Bezeichnung "Reichsbürger" auch gar nicht beinhalten, man meine der "Reichsbürger"sei zB "Antisemit". 

2. Im Verfassungsbericht 2014 findet sich hingegen das "Grundlegende Merkmal der Reichsbürger". (Selbst nachlesen)
2.1 Der ideologische Vordenker der sog. "Rebellen" (später Loggileak) Ralf Steinmetz adaptierte dieses grundlegende Merkmal und schuf unter Einbau von Material eines gewissen Herrn Steffen Heintsch die als "Abmahnwahnerhalter-Theorie" bekannt gewordene "Abmahnreichsbürger"-Ideologie:
Das Gebiet der "Nichtjuristenforen gegen den Abmahnwahn" wäre durch bestimmte monetär beteiligte Personen/Nichtjuristen ("BRD GmbH") besetzt und durch fremde Mächte/Rechtsanwälte (Alliierte) gesteuert. Das Ziel der "Fremdmächte" sei es den Abmahnwahn am Leben zu halten und sein Ende zu verhindern. Daher hätten die kontrollierenden Personen (Shual) und deren Glieder (Portalsbetreiber, Moderatoren) keinerlei Legitimation und auch keine Existenzberechtigung. Es bildete sich die erwähnte Gruppe "Abmahnreichsbürger", die das Ziel hatten die unrechtmäßigen Besatzer zu vertreiben. Die Gruppe der "Abmahnreichsbürger" sah sich als kommissarische Vetretung der Nichtjuristen/Abgemahnten. (IÜ weiterhin alles nachlesbar bei denen und online.)
2.2 Mit dem Absterben der Aktivitäten der "Abmahnreichsbürger" nahm sich Herr Steffen Heintsch im Jahr 2013 der Angelegenheit an. Am 13.03.2013 veröffentlichte er zunächst sein "Fanal" "AW3P warnt vor “Shual”, den selbst ernannten (Teufels-)”Advokat”" (online). In diesem verarbeitet er die Grundmerkmale der "Abmahnwahnerhalter-Theorie" erstmals (seine Plattform strotzt seitdem von "Beiträgen"), behält den Wesenskern bei, wandelt sie für seine Zwecke um (Personenbezug) und übernimmt präsidial die kommissarische Geschäftsführung (incl. Rechtsanwaltskammer, ... was denken denn Sie warum Steffen Heintsch den "normalen" Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs zum "Fachanwalt" ernannt hat und sich weigerte den Titel zu entfernen? Sie denken richtig!)
 2.2.1 Das besondere AlltagsBeispiel wurde ja schon unten zitiert. In dem von Steffen Heintsch geschaffenen "Abmahnreichsbürgerstaat 2.0" gelten andere Gesetze als bei uns. Die durch den Präsidenten verfügte Rechtsprechung ist von der Unsrigen in wesentlichen Bereichen abgespalten.
"Wenn ich diene Freundin wäre, würde ich dem Abmahner selbst mitteilen, das Du der Täter warst und dir meine Freundschaft kündigen.

Du verletzt bewusst Gesetze und willst dich jetzt um die Strafe drücken, dagegen notfalls gerichtlich vorgehen und einen Beratungshilfeschein in Anspruch nehmen. Lächerlich. Deine Freundin hat schon den Kopf für dich hingehalten und eine mod. UE abgeschickt, weil Du zu feige warst. Dann bezahle jetzt, höre mit P2P auf, vor allem höre auf hier herumzujammern.
"

QED

 Hinweis: Da Herr Steffen Heintsch aus Wurzbach/Thüringen seit dem 14.01.2016 als zahlungsunfähiger Domaininhaber (finde den Fehler!) einzustufen ist (8 IK 575/15, AG Gera) muss der Weg einer eventuellen Beschäftigung mit seinen im Dezember angekündigten "Memoiren" über diese Webseite/andere erfolgen.

Freitag, 7. Oktober 2016

Terminsbericht - I ZR 154/15 - 06.10.2016 (Privat)

Wie die Kanzlei Wilde-Beuger-Solmecke heute morgen mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof am 06.10.2016 ein durchaus sehr positives im Filesharingbereich gefällt. Damit meine ich nicht nur für den Beklagten selbst. Viel mehr dürften wir durch die Entscheidung einen großen Schritt in die Richtung "Vereinheitlichung der Rechtssprechung" getan haben, auch wenn man wie üblich die Veröffentlichung des Volltexts abzuwarten hat. Die Reaktion der "restriktiven" LG-Kammern zu München, Berlin, Köln und zu letzt sogar Mannheim ist abzuwarten. Allerdings hat sich insbesondere München nicht nur ein "blaues Auge" durch den BGH angeholt. Und das liegt nicht an München.

Herr Dr. Bernhard Knies hat bereis einen sehr erhellenden Kommentar verfasst.

Das ist ein Privatkommentar. Ich kenne aus dem Verfahren keine Schriftsätze und maße mir nicht an zu wissen warum und wie (3:2?) der BGH zu Gunsten aller Anschlussinhaber Deutschlands und gegen die Abmahnwirtschaft entschieden hat. Der Vorsitzende des I.ten Zivilsenats hat kein einziges Wort fallen lassen. Allerdings gibt es "Indizien". Und es gibt nur ein -einfach zu verstehendes- Thema.

Letztlich hat sich die Erwartung des Autors zur Auslegung der Urteile des BGH I ZR 169/12 vom 08.01.2014 und BGH I ZR 75/14 vom 11.05.2015 im "dogmatischen" Bereich durchgesetzt. Da der Autor, die Spendenaktion gegen den Abmahwahn und die "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" maßgeblich am ersten Verfahren beteiligt waren, ist sehr erfreulich das der BGH den Versuch der Abmahnwirtschaft (über die Top-Adresse Waldorf-Frommer) diese Urteile faktisch durch eine Verschärfung durch I ZR 154/15 aufheben zu lassen gescheitert ist. Es bleibt dabei (ganz verkürzt): Wie die Revisionserwiderung durch Herrn Dr. Herbert Geisler kurz und bündig am Termin vortrug (zusammen gefasst), hat der BGH mit den beiden Ersturteilen den Rechteinhabern eine vollständig ausreichende Beweiserleichterung verschafft, in dem er zur Verantwortlichkeit bei einer Rechtsverletzung über einen Internetanschluss die "tatsächlichen Vermutung" zuläßt, der Anschlussinhaber selbst habe die Tat begangen. Eine "tatsächliche Vermutung" kann jedoch relativ einfach entkräftet werden. Hier durch die Nennung weiterer möglicher Täter, sprich Personen, die zum relevanten Zeitpunkt/Zeitraum selbstständigen Zugang zum Netzwerk des Anschlussinhabers hatten. Mit der Ermittlung und Preisgabe der Daten dieser Personen sei die Nachforschungspflich des Anschlussinhabers erfüllt. (vgl. auch LG Braunschweig). Weitere Nachforschungen seien regelmäßig nicht zumutbar, wie zB Untersuchungen auf fremden Rechnern. Auch der eigene Vortrag zum eigenen Computer könne sich zunächst auf ein qualifiziertes Angeben von Daten und Tatsachen beschränken. Damit läge der Spielball auf Seiten der Rechteinhaber. Diese hätten nun zu BEWEISEN, dass der Anschlussinhaber der Täter gewesen ist. Die Revision selbst bemängelte, dass diese Regelung nicht ausreichend sei. Während sich der BGH-Anwalt des Klägern noch zurück hielt, führte in einer Art "zweitem Plädoyer" (ungebührlicher Weise) der Kanzleichef Björn Frommer aus, dass bei Festhalten der Regelungen (des LG Braunschweig) die Rechteinhaber regelmäßig schutzlos gestellt werden würden. RA Frommer suggerierte, dass seine Kanzlei (sinng. seit I ZR 169/12) täglich "1000 Mal" die Geschichte des Falls am LG Braunscheig höre und diese Geschichte ebenso regelmäßig als "Lüge" (Schutzbehauptung) durch die Kanzlei eingestuft werden müsse. Die Klägerin forderte die Heraufstufung der Beweiserleichterung von "tatsächlicher Vermutung" auf "Anscheinsbeweis" und somit eine dramatische Verschlechterung der Situation für Privathaushalte. Zudem bemängelte er nicht durch die Klägerin (und in der Masse) angreifbare Daten. [Ein falscher Einwand - da die vom Anschlussinhaber benannte Mitbenutzerin als Zeugin gehört werden konnte. Der Einwand die Rechteinhaber seien "schutzlos" gestellt ist nicht wirklich erkennbar.] Der gesamte Vortrag der Revision zielte darauf ab, dass der BGH die Messlatte so hoch ansetzt, dass faktisch Anschlussinhabern (wie in München so üblich) nichts anderes übrig bleibe als den Täter konkret zu benenne.

Der BGH schmetterte diesen Versuch eine "Täternennungspflicht", sei es direkt oder Daten (Untersuchung fremder Computer, Routerprotokolle, etc...) ab und verbleib beim "alten System". Die Nachforschungspflicht (Volltext abwarten) ist den Umständen anzupassen. Es ist nachzufragen. Ergebnisse sind mitzuteilen und ggfs. zu beweisen. Namen sind konkret zu benennen.

Abschliessend zu den drei strategischen Fehlern des RA Björn Frommer. Bereits ohne diese drei zu kennen, erwartet ich eine "knifflige Entscheidung", da (wie er im persönlichen Gespräch nicht mehr hören wollte) die Zeugenaussage der Mitbenutzerin im konkreten Fall und die hieraus resultierende tatrichterliche Entscheidung (LG Braunschweig) eine (fiktiv gebliebene) Nichterfüllung der Nachforschungspflichten "heilen" kann. Zwar hielt die Klägerin das Urteil des LG Braunschweig in diesem Punkt für nicht ausreichend begründet. Warum aber wurde in beiden Plädoyers nicht erläutert. Der erfahrene Richter sagt: "Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch." Solche Prinzipien können nicht durch vage Behauptungen ("wir werden immer angelogen") entkräftet werden. Die Gelegenheit zur Entkräftung solcher Prinzipien - ist die Beweisaufnahme. Der BGH kann auch nicht "einfach so" tatrichterliche Entscheidungen aufheben.
Fehler 1: Das überlange und ungebührliche "Plädoyer - II" von RA Frommer dürfte massiven Schaden angerichtet haben, da es a) politisch geprägt war und b) das Gericht (BGH) vor den Kopf stieß. Man sagt keinem Richter der Welt, er sei "nur" Theoretiker und nun erzähle mal "der Praktiker" wie es in der Welt so zugeht.
Fehler 2: Hatten wir bereits. Man hätte nicht die dogmatische Diskussion suchen sollen und zeitgleich massive Verschärfungen der Rechtsprechung anmahnen sollen, sondern sich viel mehr der konkreten Zeugenaussage der als Täterin eingestuften Mitbenutzerin und Ehefrau widmen müssen. Das wäre sehr schwer gewesen aber unabdingbar. Leichte Fehler dabei waren eine fehlerhafte Zuordnung von Computern im Streitfall - es sollte der Eindruck erweckt werden, der Beklagte hätte auf alle Rechner im Haushalt Vollzugriff gehabt, was ein Beisitzer richtig stellte.
Fehler 3: "McFadden"-Urteil des EUGH. Mehrfach wurde dieses Urteil erwähnt. Bereits falsch ist dabei die Annahme der Plädoyanten gewesen, der EUGH habe mit dem Urteil die Rechtsprechung des BGH in Sachen Privathaushalte "verändert", oder besonders zum Ausdruck gebracht das der Schutz des geistigens Eigentums (in welcher Form auch immer - es ist unklar geblieben was konkret die Plädoyanten meinten) die im BGH-Fall vorliegenden Grundrechte (Schutz der Ehe, Familie) überwiege. Im Gegenteil. Das EUGH-Urteil richtet sich - ausschließlich - an Gewerbetreibende. Desweiteren hat das Urteil des EUGH nichts mit BGH-Systematiken zur Täterschaftsvermutung zu tun, sondern zur Störerhaft. Dieser Bereich ist jedoch durch den Gesetzgeber bereits neu gestaltet worden und wird "demnächst" nach dem Urteil des EUGH evaluiert. Wenn überhaupt ein Vergleich statt finden soll (Täterschaft), wäre dieser NEGATIV für den Rechteinhaber auszulegen. Schlicht weil der Gewerbetreibende die tatsächliche Vermutung zur Täterschaft auf einfachste Weise entkräften kann. In dem er nämlich angibt ... er sei .... "nicht organisierter Freifunker". Nein - der BGH wurde durch die Erwähnung nicht "auf gedanken gebracht", aber kann das auch nicht ausschließen. Denn wenn die Messlatte in Bezug zur tatsächlichen Vermutung so tief bei "nicht organisierten Freifunkern" liegt, kann die Messlatte für Privathaushalte nicht bei notwendigen  "staatsanwaltlichen Maßnahmen", die einer Hausdurchsuchung mit Konfiszierung der Internetzugangsgeräte gleich kommen liegen.

Mittwoch, 30. März 2016

LG Koblenz, Urteil vom 23.02.2016 - 3 HK O 25/14


Da in diesem erfreulichen Urteil des Landgerichts zu Koblenz kurz und übersichtlich auf den Sachverhalt eingegangen wird erübrigt sich ein längerer Bericht.

Es ist dabei sicherlich unstrittig, dass der beschriebene Vorgang einer bevollmächtigten Stellungnahme des Beklagten für einen Dritten nach einer Abmahnung eine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG, Abs. 1 darstellt. Ebenso ist die Entscheidung des Gerichts sehr klar, wenn es dem Beklagten die vorgenommene Rechtsdienstleistung nach § 6 RDG, Abs. 1 und 2 "erlaubt", da diese für den Abgemahnten zunächst kostenlos und hernach im Rahmen einer familiären, nachbarschaftlichen oder ähnlich engen persönlicher Beziehungen erbracht wurde. Daher wurden auch weitere Punkte des Vorgehens des Abmahners und der RAK zu Koblenz nicht erörtert.

Erkenntnisse für andere "Arten" der Unterstützung von Abgemahnten ergeben sich nicht.






Freitag, 19. Februar 2016

AW3P und "Die nette Entscheidung"


Zum Abschluss der Arbeiten im Rahmen der "Hamburger Klagewelle 2012-2013" der Kanzleien Schulenberg & Schenk + .rka ein kleiner Kommentar.

18.02.2016 - Mündlicher Verhandlungstermin Landgericht Hamburg - 308 S 8/15 - Klagevertreter nimmt nach langwieriger Erörterung die Berufung gegen das nun rechtskräftige Urteil des AG Hamburg vom 03.03.2015 - 25b 503/13 zurück, um eine Entscheidung zu vermeiden. Vermieden werden soll insbesondere ein Urteil, welches die Themen "Reichweite der sekundären Darlegungslast", aber auch "Aktivlegitimation" umfasst. Bericht folgt.

Diese Rücknahme einer Berufung stellt den letzten Akt meiner Arbeiten zwischen Mitte 2012 und heute am Amtsgericht Hamburg dar. Es wurden etwa 60 Verfahren (Eingang 2012/2013) betreut und vornehmlich und "absichtlich" kostengünstige Vergleiche geschlossen, da beklagtenseits jeweils auf eine eigene Anwaltseinschaltung verzichtet werden konnte und man sich zu den Zeiten des "Fliegenden Gerichtsstandes" gerne die Reisen nach Hamburg sparte. Das positive Feedback war und ist überwältigend.

Das Urteil des AG Hamburg vom 03.03.2015 ist daher schon ein seltenes Einzelstück gegen .rka. Die Rücknahme der Berufung heute - erfreut natürlich. Damit bleibt .rka letztlich in mehreren Versuchen auf "Entscheidungsebene" und deutschlandweit vollständig erfolglos gegen mich. Sicherlich - eine "Schreckensbilanz".

Insbesondere aber im letzten Verfahren und damit auch am Landgericht Hamburg stand nicht etwa eine Klägerin nebst Abmahnern als Gegner gegenüber, sondern eine seltsame Opposition aus den Abmahnern von .rka (denen man prozessuale Züge um Verfahren zu gewinnen gar nicht krumm nehmen kann) und dem allseits beliebten Portal AW3P, geführt von Herrn Steffen Heintsch aus Wurzbach/Thüringen, unter tatkräftiger Mithilfe seines Werbeanwalts Dr. Alexander Wachs. Den Letzteren war bereits zu Beginn der Maßnahmen am AG Hamburg die Sache ein Dorn im Auge. Mit Hilfe öffentlicher Verleumdungen und auch in direkter Auseinandersetzung (Wachs) sucht man den ratsuchenden Verbraucher von einer Einschaltung des Autors abzubringen, um ihm zeitgleich einen überteuerten "Vertrag" mit Wachs aufzuschwatzen. (Auf Verlinkungen, weitere Aktenauszüge wird verzichtet - die Texte Heintsch/Wachs stehen ja sofern sie nicht gelöscht wurden weiterhin im Internet.)

Nun mag man .rka's Verhalten strategisch schlau oder doof nennen, in Gerichtsverfahren Thesen zu streuen welche zum Großteil von unbeteiligten Dritten stammen. Allerdings ist nun mal die Hauptthese von Steffen Heintsch der "Anstiftung zum Prozessbetrug" + "Anstiftung von Zeugen zur Falschaussage" sicher für ein Abmahnergehirn appetitanregend. Spannende Fragen tun sich auf: Darf ein juristisch-technischer Hilfsleister eines Beklagten das Zeugnis verweigern, wenn ihm (vorausgesetzt, dass) der Name des Täters mitgeteilt wurde? Jedenfalls ist zu sagen, dass die Umsetzung der letztlich gleichen Meinung (Wachs-.rka-Steffen Heintsch) bereits an der(en) rhetorischen Fähigkeiten gescheitert ist. Derlei subtile Einlassungen gab es im Dutzenpack. Hätten die Kammern des AG Hamburg reagiert, wäre ich binnen zweier Jahre in die Geschichte des ehrwürdigen Hauses als der "meistgehörte Zeuge" eingegangen.

Die Abschlussbilanz - Erste Instanz.

Ein Beispiel der "Fahndung" nach Urhebern in Beweisaufnahmen:



 Waaaaaaas!!! Ist .rka da etwa einem deutschlandweit operierenden Netzwerk aus "illegalen und dubiosen Rechtsberatern" auf die Schliche gekommen? Oder bin ich gar nicht ich, sondern eine Frau die in Bonn studiert hat? War ich eher früher eine Frau, die in Bonn studiert hat und die nun nach Geschlechtsumwandlung "Bentz" heißt? Fragen über Fragen!

Spaß bei Seite und Fazit:
Heute hat sich Steffen Heintsch auf seiner Werbeseite erlaubt schön anonymisiert von der "netten Entscheidung" des Landgerichts Hamburg zu berichten. Allerdings gabs keine "Entscheidung" und "nett" wäre sie nicht geworden, da sie diametral dem Modell "LG München", welches von Steffen Heintsch protegiert wird entgegen gestanden hätte. Natürlich ist es lächerlich wenn Steffen Heintsch die betreuende Rechtsanwaltskanzklei verschweigt. Aber immerhin besorgt er sich dieses Mal wohl nicht illegal die Gerichtssakte, um hernach die Beklagtennamen und Anschriften zu veröffentlichen.

Dabei ist es ganz einfach: Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war es im Sinne von Steffen Heintsch und Wachs über einen Abmahner durch ein Gericht fest stellen zu lassen, dass auf Seiten des hiesigen Autors "Prozessbetrug", "Zeugenbeeinflussung" und damit auch "Anstiftung zum Lügen in Gerichtsverfahren" betreiben wurde. Dies konnte bereits nicht gelingen, da es soetwas hier nicht gibt. Es konnte jedoch auch im Verfahren LG Hamburg - 308 S 8/15 + AG Hamburg 25b C 503/13 trotz enormster prozessualer Antrengungen der .rka Rechtsanwälte nicht gelingen. Es konnte ... streng genommen ... nicht einmal nachgewiesen werden, dass der hiesige Autor auch der Autor maßgeblicher Schriftsätze im Verfahren 25b C 503/13 ist - was mich dann allerdings nicht verwundert. Allein schon der Umstand der Thematisierung solcher Themen belegt ein gewisses Qualitätsdefizit.

 Wie dem auch sei, eine gänzlich perfekte prozessuale Niederlage für die "Opposition"  .rka/Steffen Heintsch/Wachs, deren geballte Power nicht verhindern konnte... das Dutzenden Beklagten am Gerichtsstand Hamburg kostenlos geholfen werden konnte.

PS: Natürlich ist Steffen Heintsch zu feige um seine Niederlage einzugestehen. Und deshalb finden sich auch weiterhin seine "Prozessbetrug", "Zeugenbeeinflussung" und damit auch "Anstiftung zum Lügen in Gerichtsverfahren"-Texte im Netz.

Aber die Wahrheit - liegt auf dem Platz. Und nicht in zusammengesponnenen und billigen Lügenmaul-Textchen.