Montag, 10. Dezember 2012
AG München - Dezemberupdate
Aktuelle Vergleichswerte
Unabhängig von Fallkonstellationen sind seit einiger Zeit deutlich sinkende Preise in Verfahren am Amtsgericht München zu verzeichnen.Natürlich gilt das Folgende für einen qualifizierten Vortrag der Beklagtenseite und für Fälle, in denen kein Täter ersichtlich ist. Hier mal eine Übersicht. Es handelt sich um Vergleichsvorschläge des Gerichts. Angaben nach RVG - ohne sonstige Kosten.
In den Beispielen II - IV wären "Täterurteile" mit 1.630,18€ zu werten. Handelt man einen vergleichbaren Wert mit Waldorf selbst ohne Anwalt aus (700,00€ + Waldorf-Kosten) sind es 1.072,50€.
Beispiel I
Der Billigausreisser schlechhin - "Fehlende Passivlegitimation des Beklagten" (Der Falsche wurde abgemahnt) - Vergleich abgelehnt
Vergleichsvorschlag: Klägerin zieht Klage (806,00€ Gegenstandswert) zurück - Jeder trägt seine Kosten = 294,53€ trägt der Beklagte
Beispiel II
Alleinstehender- Vergleich abgelehnt
Vergleichsvorschlag: Beklagter zahlt 700,00€ aus 956,00€ Gegenstandswert - Kostenteilung 1/4 Klägerin - 3/4 Beklagter = 1.262,74€ trägt der Beklagte
Beispiel III
Familie - Vergleich abgelehnt (PKH bewilligt)
Vergleichsvorschlag: Beklagter zahlt 600,00€ aus 956,00€ Gegenstandswert - Beklagter trägt Kosten mit Ausnahme der Vergleichsgebühr (Aufhebung) = 1.265,33€ trägt der Beklagte
Beispiel IV
Familie - Vorgehen offen
Vergleichsvorschlag: Beklagte zahlt 650,00€ aus 956,00€ Gegenstandswert - Beklagte trägt Kosten mit Ausnahme der Vergleichsgebühr (Aufhebung) = 1.305,33€ trägt die Beklagte
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