Donnerstag, 3. Dezember 2015

Warnung: AW3P-DEBCON

Update 06.05.2016
"Natürlich ist Dr. Wachs kein Fachanwalt, aber sehr qualifiziert und taktisch klug vorgehend in einem laufenden Prozess."
Wie unser AfD-Wahlwerber Steffen Heintsch wirklich funktioniert sieht man an diesen Zeilen.  Die Werbung selbst ist iÜ bedenklich, da Werbung mit Selbstverständlichkeiten (insbesondere im gesamten Werbeblock) und Vergleiche mit anderen Anbietern Verbraucher unzulässig in die Irre führen.
Weitaus schlimmer ist jedoch die Verbraucherverarsche im ersten Teil des Satzes. Dr. Wachs ist zunächst mal kein Fachanwalt, da er durch seine erste Fachanwaltsprüfung gerasselt ist. Das kann passieren. Mitten in seinen zweiten Versuch schaltete jedoch Steffen Heintsch eine Werbekampagne, in der Wachs als "Fachanwalt" beworben wird. Die zuständige Rechtsanwaltskammer rügte dieses Verhalten von Wachs, der in Kenntnis der Werbung von Steffen Heintsch für dessen Verhalten verantwortlich war. Wachs wäre mit einer gewissen Sicherheit heute Fachanwalt, wenn nicht sein Werbeportal auf diesen verbraucherverarschenden Gedanken gekommen wäre.
So funktioniert  Steffen Heintsch: Immer schön alles weglügen und über andere Lügen verbreiten - sogar über den eigenen Mann, er sei "Fachwanwalt". Und geht die Sache schief - die Affaire schön todlügen...
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Update 30.04.2016
Eine Person die vorgibt Steffen Heintsch zu sein meldete sich über die Kommentarfunktion. Er möchte sich bei der AfD entschuldigen. Er habe nur wenig für die AfD auf seiner Webseite werben können, da dies ihm recht schnell von seinen Werbepartnern verboten worden sei.

Wir bedanken uns für diesen Hinweis.
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 An dieser Stelle*** sind ratsuchende Verbraucher ausdrücklich vor dem Besuch der Webseiten
"abmahnwahn-dreipage.de"
"initiative-abmahnwahn.de"
und deren Verantwortlichem, Steffen Heintsch, wohnhaft Wurzbach/Thüringen zu warnen.

Bereits seit Jahren zeigt sich die sog. "Initiative Abmahnwahn Dreipage", die angeblich ein Zusammenschluss von vielen Personen darstellen soll, jedoch von einer interessengesteuerten Einzelperson betrieben wird, unter dem Deckmantel einer c&p-Urteilsdatenbank und "allgemeinen Informationstexten" (die wiederum zT stark veraltet und nachgewiesener Maßen falsch sind), als

- Anwaltswerbeforum, in dem Ratsuchende ohne Not zur Beauftragung von Anwälten gedrängt werden, und als
- "Zahlungsmotivationsforum" im Sinne der Abmahnwirtschaft

Hierzu werden Ratsuchende bewußt manipuliert, Fragen ignoriert oder falsch beantwortet. Kritische Forenmitglieder werden latent durch den Betreiber Steffen Heintsch gemobbt, provioziert und letztlich aus dem Forum entfernt (incl. der kritischen Beiträge).

Dabei findet durch die Person Steffen Heintsch, trotz einer ergangenen Entscheidung des LG Berlin gegen ihn eine latente unerlaubte Rechtsberatung statt. Die geäußerten "Rechtsansichten" entsprechen stets der denen der Abmahnwirtschaft, wobei perifder Weise dies nicht in den Informationstexten erwähnt wird, sondern nur in den persönlichen Kommentaren der Person steffen Heintsch. Es ist zu beachten, dass die Person bereits durch die RAK Hamburg mittelbar wegen "irreführender Werbung" gemaßregelt wurde.

Für positive Entscheidungen, die zu Gunsten von Abgemahnten ergehen finden sich allein negative Kommentare, die sich allerdings in der rechtlichen Beschrechung auf absurde Theorien beschränken und bestenfalls die jeweiligen Gerichte verunglimpfen. Negative Entscheidungen für Abgemahnte werden hingegen "bejubelt" und auf "Niveau DEBCON" (Inkassobudenniveau) zur "Zahlungsmotivation" ständig plakatiert und täglich/wöchentlich-"erklärend" Ratsuchenden präsentiert.

Beachten Sie daher bei dem Besuch dieser Webseiten:
- Informationstexte sind stets mit anderen Quellen zu vergleichen, da genügend Fälle bekannt sind in denen Ratsuchende, die sich auf den "Gehalt" verließen unnötige Zahlungen in dreistelliger €-Höhe leisten mußten.
- Direkter Kontakt in Form von "Fragen in Foren" ist zu vermeiden. Sie werden stets entweder zu Direktzahlungen, oder zu unnötigen Anwaltsbeauftragungen "genötigt".
- "Urteilsbesprechungen" aus dem Hause Steffen Heintsch sind nicht beachtlich! Lassen Sie sich nichts weis machen! Sie sollen nur in unnötige Zahlungen gedrängt werden.

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Dieser Text ist aktuell und dringend notwendig! Eine Vielzahl von Instanzgerichten spricht verbraucherfreundliche Urteile aus. In vielen Bereichen, insbesondere dem Thema der "Reichweite der sekundären Darlegungslast" richten sich diese Gerichte an der BGH-Rechtsprechung "BearShare" aus, die soeben durch die Veröffentlichung von drei neuen Urteilen des BGH ("Tauschbörse I-II") vollständig bestätigt wurde. Der BGH hat in seinen nun veröffentlichten Urteilsgründen keinerlei Verschärfung der Rechtsprechung zu diesem Bereich unternommen - hierzu stehen auch weitere Revisionen an. Jedoch behauptet die Person Steffen Heintsch - entgegen bereits vorliegenden Stimmen, insbesondere der seines eigenen Rechtsanwalts! - die für Privathaushalte günstige Instanzrechtsprechung wäre durch den BGH aufgehoben worden. Dem ist nicht so. Steffen Heintsch wird die von ihm auch nicht erläuterte "abmahnerfreundliche Meinung", nun mit Sicherheit "täglich" Ratsuchenden anbiedern, um sie schneller zu Zahlungen zu nötigen. Daher nochmals die ausdrückliche Warnung: Fallen Sie nicht auf diesen Bauernfänger im Dienste der Abmahnwirtschaft herein.

Beispiel einer Top-Beratung eines Ratsuchenden vom 03.12.2015 durch Steffen Heintsch (DEBCON):
"Wenn ich diene Freundin wäre, würde ich dem Abmahner selbst mitteilen, das Du der Täter warst und dir meine Freundschaft kündigen.

Du verletzt bewusst Gesetze und willst dich jetzt um die Strafe drücken, dagegen notfalls gerichtlich vorgehen und einen Beratungshilfeschein in Anspruch nehmen. Lächerlich. Deine Freundin hat schon den Kopf für dich hingehalten und eine mod. UE abgeschickt, weil Du zu feige warst. Dann bezahle jetzt, höre mit P2P auf, vor allem höre auf hier herumzujammern.
"

7 Kommentare:

  1. Ich kann diesem Beitrag nur vollumfänglich zustimmen. Es gab mal eine Zeit,wo er wirklich auf der Seiten der Abgemahnten war,aber seit rund 2-3 Jahren hat er sich auf die Seite der Abmahnzecken geschlagen. Ich kann aus eigener Erfahrung auch die Aussage bestätigen,daß S.H. sämtliche Beiträge eines Users löscht,wenn dieser die Frechheit besitzt,die fragwürdige Neutralität,die sich S.H. selbst auf die Fahnen schreibt, zu hinterfragen bzw zu kritisieren. Das begründet S.H. mit seinem "Hausrecht" als Forenbetreiber. Aber was bitte ist das denn für ein Diskussionsforum,wenn die einzige Meinung,die er gelten lässt,seine eigene ist ? Der Mann sollte sein Forum einfach dicht machen oder zumindest umbenennen,denn "Abmahnwahn" suggiert eine Ausrichtung,die sein Forum nun schon längst nicht mehr repräsentiert. Im Gegenteil.

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  2. Nanu, was denn nun? Andersrum warnt besagter S.H. warnt auf seiner Seite nämlich vor Shual. Wie auch immer, meine Abmahnungen sind schon lange verjährt. Kontakt zu irgendjemandem aus den Foren habe ich - zum Glück - nie gehabt.

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  3. Er "warnt" nicht, sondern er verbreitet recht dumme Lügen. Was ja auch schon eine Rechtsanwaltskammer festgestellt hat.

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    1. man kann nicht sagen, dass er auf Seiten der Abmahner ist, wenn er sagt hört mit p2p auf. Auch sollte man Leute, die 2016 noch Filesharing betreiben nicht unbedingt bedauern. Mittlerweile sollte der letzte wissen, dass es zu Abmahnungen führen kann.

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    2. Man kann durchaus sehen, auf wessen Seite S.H. steht. Man achte nur mal auf die Urteile,die er selbst regelmäßig postet und die im krassen Gegensatz zur gängigen Rechtsprechung deutscher Gerichte steht. Diese Urteile last er dann über längere Zeit "hochleben" und stellt sie schon fast als Präzedenzfall hin. Etwa wenn mal wieder irgendein Provinzgericht zugunsten der 10jährigen Verjährungsfrist entschieden hat, obwohl es ein vielfaches an Urteilen gab,die das anders sahen.

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    3. ... und mittlerweile werden auch positive Entscheidungen, die dem Herrn nicht in den Kram passen totgeschwiegen, oder bestenfalls verniedlicht vorgezeigt. Letztlich ist das Ganze aber doch nur als "Werbeplattform Dr. Wachs" aufgebaut und betrieben. Eben auch inhaltlich. Denn es gibt keinen Unterschied zur "kostenlosen Ersteinaschätzung" von Wachs zu Heintsch. Und für alles andere benötigen wir natüüürlich einen Anwalt!

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  4. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, bzw. ... unlogisch: Die Abmahner sagen "es" auch, ergo pro Abmahner?

    PS: Mittlerweile irrelevant. Da er als Wahlwerber der rechtspopulistischen AfD aufgetreten ist - spielt alles andere keine Rolle mehr.

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