Bereits gestern erlaubte sich ein mir bislang unbekannter Lokalredakteur der Frankfurter Rundschau namens Jürgen Schultheiß einen peinlichen Werbeartikel über unsere lieben Urheberrechtsschutzengel der Digiprotect GmbH. Vorgestellt werden seltsame Thesen einer ehemals bekannten Frankfurter "Künstlerin", wobei die rechtskräftige Vergangenheit in Sachen unerlaubte Vervielfältigungshandlungen verschwiegen wird.
Herr Jürgen Schutheiß findet es auch passend jegliche Bedenken zu rein monetären Interessen der Gruppierung um Digiprotect auszuschließen. Er erläutert nicht wie man sich das System vorzustellen habe und reitet auf belanglosen Einzelfällen herum. In der Gänze ist der Bericht stümperhaft und ersetzt Information und Recherche mit emotionalisierendem Geschwäsch.
"Das Unternehmen mahnt jene ab, die Musik aus dem Netz illegal runterladen und weiterverbreiten." + "„Wir mahnen niemand ab, die sich das einmal downloaden, wir wollen die haben, die es verteilen“, sagt Setlur. „Wenn wir das jetzt machen, dann hat man natürlich diesen negativen Beigeschmack, weil man sagt, oh Mann, da wird man abgemahnt." Neben viel Quatsch ist dieser realitätsferne Auszug für den illegalen und dubiosen Shual ... eine kleine Geschichte wert.
Dereinst im April 2008 hatte sich die Digiprotect GmbH mit einem seltsamen Rechteverwertungsauftrag eines Frankfurter Tonträgerherstellers versorgt. Der Vertrag mußte anschließend im Dutzendpack verbessert werden, weil der Ur-Vertrag auf alle möglichen Werke passte ... nur nicht auf diejenigen welche man damals noch bei der stets dienstbereiten Frankfurter Staatsanwaltschaft bestrafanzeigt hatte. (Natürlich kann der Artikel von Jürgen Schultheiß uns hier nicht Aufklärung geben, denn Herr Schultheiß hat vom Thema die berühmte Ahnung der Kuh vom Fliegen.) Ob es bei der Angelegenheit zu Straftaten kam dürfte sicherlich innerhalb der Verjährungsfrist zu klären sein. Im März 2009 kam es jedoch zum Showdown am Amtsgericht Frankfurt um eine der 20/30/40Tsd. Abmahnungen, die den eigentlichen wirtschaftlichen Erfolg der Digiprotect GmbH begründen. Wir reden hier allein über Gelder über 5 Millionen € die von privaten W-LAN-Berteibern abgeschweißt wurden. Man ist schon sehr auf die Buchungspraxis gespannt.
Ich persönlich war damals im "Betreuerstab" einer angesehenen Frankfurter Kanzlei und führte dort zwei besondere Rechtssteeitigkeiten ein die sich über das Netzwelt.de-Portal einfanden. Herr Jürgen Schutheiß hat im Übrigen großes Glück, dass er sich im Artikel nicht mit diesem Portal angelegt hat.
Es handelte sich bei den beiden Fällen um "Klassiker". Es dürfte dabei logisch sein, dass noch die letzte Loggerbude beim Warteschleifenkopieren in Tauschbörsen ab und an auch einen Treffer setzt. Man schätzt aus den damaligen Zeiten Ende 2008 die Erfolgsraten dabei auf 20% was Täter angeht. Der Rest ist äußerst strittig.
In Fall 1 wurde eine junge Dame (verantwortliche Mobilcom-Niederlassungsleiterin, die ihren Kunden stets und im Sinne der Unternehmensphilosophie die Gefahren des Filesharings eindrücklich nahebrachte) vor Gericht gezerrt, die zum angeblichen Tatzeitpunkt wie damals regelmäßig incl. Begleitung die schwer erkankte und erblindete Großmutter des Lebensabschnittsfährten pflegte. Ihre heimischen Anlagen waren ausgeschaltet. Ein Zugang für Dritte unmöglich. Die Frankfurter Richterin B. aus der Kammer des Schreckens forderte jedoch rechtsfehlerhaft [vgl. BGH I ZR 121/08] damals auf "Antrag" der Gegenseite die Vorlage von Routerprotokollen, die belegen könnten das der ausgeschaltete Router eigentlich eingeschaltet gewesen sei oder worden sei und man unerlaubte Handlungen über ihn begangen habe. Bereits zuvor hatte jedoch die junge Dame gemerkt, dass sie sich den Gang nach Frankfurt hätte sparen können. Sie erlitt aufgrund der Verhandlungsführung einen mittleren Nervenzusammenbruch und brach in Tränen aus, was die Richterin eher erstaunt notierte. Sie hatte sich grundsätzlich wenig Gedanken darüber gemacht wie es bei Beklagten ankommt wenn man als "Pausenfüller" Jugendgeschichten über die eigene Zeit bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft zum Besten gibt. Bemerkenswert jedoch ... nach dem Vergleich ... das Eingeständniss der Richterin, dass sie glaube das die Beklagte die Tat nicht begangen habe, aber man manchmal eben auch für etwas bezahlen müssen was man nicht begangen habe. (Die Richterin hatte vor dem Termin die türe offen stehen lassen und die begleitenden männlichen Personen eingehend gemustert und meinte wohl der Lebensabschnittsgefährte sei es gewesen).
Bevor ich das nicht selbst erlebt hatte konnte ich es nicht glauben.
Fall 2 jedoch... nach dem die Belästigung von Netzwelt.de-Usern mit Absurdklagen in Frankfurt aufhörte... bis in den August 2010 immerhin ... spottete jeder Beschreibung. Ein Vorzeige-Anschlußinhaber, Top-Technisches-Talent aus Nordhessen der heute in den Vereinigten Staaten bei der dortigen xxxx-Industrie mächtig Karriere macht hatte für seine Familie zur gemeinsamen Nutzung ein W-LAN eingerichtet und nach außen perfekt abgesichert. Sechs Nutzungsberechtigte waren vorhanden, darunter die Schwester 1 des Beklagten, die sich das Orginalwerk des Abmahnkünstlers noch vor dem angeblichen Tatzeitpunkt im Laden gekauft hatte. Innerhalb der vollständig aktiven Familienstruktur existierte das Wort "Unerlaubte Handlung im Internet" nicht. Man verhielt sich strikt gesetzeskonform wurde aber durch die angebliche 100% sichere Ermittlung einer gewissen DigiRigthSolution einer solchen überführt. Es wurde behauptet das "jemand" während die Familie mit geschätzten 20 Bekannten eine abendliche Geburtstagsfeier für die Mutter abhielt den Anschluß mißbraucht habe um das Werk des Abmahnkünsterls zu ergattern ... obwohl das Orginal da rumlag. In der Gänze war der Vorwurf derartig absurd, so dass man entschied die Frankfurter Richterschaft nicht mit peinlichen Details (Gebührenvereinbarung, Aktivlegitimation) zu belasten. Hier sei beispielhaft erwähnt das in der Klagebegründung ein falscher Vertrag zwischen Tonträgerhersteller und Digiprotect GmbH als Beweis für die Aktivlegitimation vorgelegt wurde. Eine Praxis die im Bereich des zivilrechtlichen Auskunftsantrags sehr häufig vorkommt... oder für Herrn Jürgen Schultheiß auf Deutsch: Man macht Rechte an einem Titel "A" geltend legt aber keine Verträge dafür vor, sondern für andere Titel. Es reichte hier in der ersten Instanz aus allein auf die persönlichen Umstände des Beklagten und seiner Familie abzuzielen, wobei es im Prozeß noch zu einiiiiigen interessanten Vorkommnissen auf Klägerseite kam. Vornehmlich glänzte der Prozeßbevollmächtigte (nicht Sister S. - sondern RA Dr. S.) mit der Äußerung er würde einer Zeugenvernehmung sehr gerne entgegen sehen, wobei er vergaß zB die Vernehmung der 6-jährigen Schwester des Beklagten auszuschließen, was die Richterin sogar bemüßigte näher im Urteil über die Fähigkeit von 6-jährigen Kindern zu unerlaubten Handlungen in Tauschbörsen einzugehen. Der Fall vollkommen "unschuldiger" Leute paßte sicher auch weil die nicht anders als arrogant zu bezeichnende Verfahrensführung des Abmahnkünstlers und seines Tonträgerherstellers .... genauso daher kam wie der Artikel eines Herrn Jürgen Schultheiß.
Im Anschluß an das Verfahren an dessen positivem Ausgang für den Beklagten es jedoch von Anfang an keinen Zweifel gab ersparte sich die Klägerin jede weitere Instanz damit nicht weitere Schlaglichter auf die angebliche 100%-ig sichere Ermittlungspraxis fallen konnten.
Selbstverständlich verzichtet Jürgen Schultheiß darauf solche Dinge anzusprechen. Man nennt das "Vertuschen" und "Verheimlichen".
Dienstag, 7. September 2010
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