Dieser Blog unterstützt die Petition vom 22.07.2011 von Frau Angela Franke mit Zeichnungsfrist 20.09.2011.
Link zur Mitzeichung
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte ihre Anschuldigungen auch nachprüfbar beweisen müssen, wenn sie Internetnutzer des illegalen Downloads von Musik- oder Filmdateien bezichtigen.
Begründung
Wie in der Sendung Kontraste gezeigt wurde, haben solche Anwälte allzu leichtes Spiel, Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, massiv unter Druck zu setzen und sie zur Zahlung ungerechtfertigter Gebühren und Strafen zu zwingen. Sie müssen lediglich die IP-Adresse nennen und erhalten vom Provider problemlos die realen Adressen ohne vor Gericht irgendwie belegen zu müssen, dass der Nutzer tatsächlich diese Seite besucht hat und die behaupteten Downloads getätigt hat. Es reicht eine eidesstattliche Versicherung. Da wird ein Privatrecht und letztlich Selbstjustiz geduldet und obwohl das Justizministerium Kenntnis von diesen Machenschaften hat, schreitet es nicht ein.
Mittwoch, 17. August 2011
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen