Dem Blogautor wurde ein besonders krasser Fall von Bettelbrieferei bekannt, den er nun gerne zum Besten gibt.
Im September 2010 erhielt eine abgemahnte Person die Mitteilung eines Gerichts, dass eine Gesellschaft die angeblich sich dem Schutz digitaler Medien verschrieben hat eine Klage auf Leistung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz durch eine Berliner Kanzlei eingereicht habe. Diese Kanzlei mußte jedoch aus nie geklärten Gründen das Mandat nieder legen. Dem Gericht wurde im Januar 2011 dieser Umstand mitgeteilt. Die Klägerin hielt es nicht für notwendig. Es kam eine Nachricht, dass nun eine Frankfurter Kanzlei den Rechtsstreit übernehmen würde. Vor der Mündlichen Verhandlung wurde jedoch die Klage insgesamt zurück gezogen.
Nun würde man meinen die Sache habe sich damit erledigt. Weit gefehlt.
Im Mai 2011 erhielt die abgemahnte Person einen Bettelbrief bezüglich der Angelegenheit durch die Frankfurter Kanzlei. Man habe im Dezember 2010 die abgemahnte Person angeschrieben (trifft nicht zu) und wolle nun vor der Einleitung gerichtlicher Schritte doch der abgemahnten Person nochmal die Gelegenheit geben die Sache auszuräumen.
Ein persönlicher Kommentar ist hier wohl unnötig.
Dienstag, 6. September 2011
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