Es wird mal wieder Zeit, die hervorragenden Leistungen eines bekannten deutschen Rechtschutzversicherers zu loben.
Im April des Jahres 2011 erhielt ein Internetanschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei S.. Diese behauptete, eine angeblich spezialisierte Ermittlungsfirma habe beweissicher fest gestellt, dass es über den Internetanschluss des Abgemahnten zu einer rechtswidrigen Verbreitung eines Billig-Amateur-Pornos gekommen war.
Im Hause des Abgemahnten brach der übliche Stress aus. Die Tochter des Abgemahnten rief umgehend eine Hotline einer Rechtsschutzversicherung an. Der dortige Rechtsanwalt ließ sich den Fall schildern und empfahl die Unterzeichnung der Orginalen Unterlassungserklärung, mit einem Zusatz: "Die Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber gleichwohl rechtsverbindlich."
Nach einigen Monaten erhilt der Abgemahnte eine Klage des Rechtsanwalts S.. für den Amateurponovertreiber.
Ihm blieb nichts anderes übrig als ein Anerkenntnis abzugeben. Kostenpunkt dürfte bei 1.107,07€ liegen.
Ein Bestreiten war dem Beklagten nicht mehr möglich, da er in der Unterlassungserklärung sich zur Zahlung von 750,00€ verpflichtet hatte. Zudem entsprach der Zusatz nicht den Normen, die für die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung gelten.
Nun wird man sehen, in wie weit sich der Versicherer an den Kosten des Verfahrens beteiligt. Hierüber wird man einen update veröffentlichen, der Roß und Reiter nennt.
PS: Besonderes Schmankerl... Die Tochter des Beklagten hatte sich in einem Verbraucherschutzforum informiert, als es bereits zu spät war. Der dort mitlesende Rechtsanwalt S. lehnte im Verlauf der Angelegenheit Vergleichsverhandlungen daher ab. (Man liest richtig.)
Donnerstag, 12. Januar 2012
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