In der aktuellen Diskussion über das Entstehen einer "Achse der Abmahnindustrie" [letzte von einigen Veröffentlichungen von Steffen Heintsch] wird gerne die politische Komponente bedient. Dies zu Recht. Wie die findigen Aktivisten bei Abmahnwahn-Dreipage.de schnell heraus gefunden haben, hat sich die Abmahnindustrie nach dem gerichtlichen Verdrängungswettbewerb neu sortiert, neu finanziert und sich frühzeitig auf die neuen Herrschaftverhältnisse in Berlin eingestellt.
Zum letzten Punkt sei an dieser Stelle hinzugefügt, dass der Kanzlei Schalast & Partner, Frankfurt die nun für die FDP im Bundestag sitzt rückwirkend die Urheberschaft dieser Kampfansage allzugerne angedichtet wird: "Das Urheberrecht hat in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion. Die FDP fordert deshalb die konsequente Weiterentwicklung des Urheberrechts zur weiteren Verbesserung des urheberrechtlichen Schutzes auf einem hohen Niveau. Eine besondere Herausforderung bleibt die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vor allem im Internet, denn die "Internetpiraterie" bleibt eine existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Die FDP setzt sich deshalb für Lösungen ein, die unter Wahrung des Datenschutzes eine effektive und konsequente Rechtsdurchsetzung gewährleisten. Internetsperren nach französischem Vorbild zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen lehnt die FDP ab. Die FDP bekennt sich zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen. Vor allem in Bezug auf Online-Nutzungen muss die grenzüberschreitende Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften erleichtert und eine Fragmentierung der Repertoires verhindert werden. Die FDP setzt sich für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts ein. Der Bundestag hat der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode zu wichtigen urheberrechtlichen Themen Prüfungsaufträge erteilt (sog. "Dritter Korb"). Die FDP wird sich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse dieses Prozesses in der nächsten Legislaturperiode zügig ausgewertet und auf ihren gesetzgeberischen Handlungsbedarf überprüft werden. Der Forderung nach Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Verlage steht die FDP aufgeschlossen gegenüber."
Dem gegenüber stehen jedoch die jüngsten gerichtlichen Niederlagen der Licence Keeper AG [Versäumnissurteil 422 C 4806/09, AG Hannover] und der Logistep AG vor dem AG Frankfurt. Gerade die Logistep-Akte der negativen Urteile, ob Frankfurt und Frankenthal wird langsam zur Belastung.
Auch die "Digirigths-Solution[s] GmbH" und die "MediaProtector GmbH" wurden offensichtlich erfolgreich unter Zugzwang gesetzt. Während bei der Einen der Beweisvortrag innerhalb der Einheitsbrei-Klageschriften aus dem Hause Kornmeier & Partner aufgrund seiner unbedarften Art attackiert wurde [Urteil folgt!] und die DRS schon im Zuge dessen eine neue WerbeWebseite ins Netz stellte [Verlinkung aus rechtlichen Gründen nicht möglich], hat sich nun heute die MediaProtector GmbH zu Wort gemeldet.
Hintergrund des Ganzen ist die erfolgreiche Spendenaktion in Bezug auf eine Negative Festellungsklage gegen die Media Protector GmbH. Es soll also ein gerichtlich bestellter, unabhängiger Gutachter sich die Kapazitäten und Fähigkeiten dieser Firma näher ansehen und Wesentliches darüber einem Gericht berichten. Die beklagte Firma reagiert aber nicht etwa gerichtlich, dort hat sie ja bislang ausweislich der Berichterstattung alles an Beweisen abgelehnt, sondern in Form einer öffentlichen Verlautbarung: Media Protector GmbH: Zur Abmahnung als notwendiges Mittel gegen illegales Filesharing in Tauschbörsen.
Eines der "größten und wichtigen" Anti-Piraterie-Unternehmen, so der Herr Firmengründer, der seine Funktion dem richterlichen Gutachter recht abenteuerlich präsentiert: "Dass in vielen Fällen erst durch eine Abmahnung, in der der Verletzer mit den von Media Protector protokollierten Beweisen konfrontiert wird, das illegale Tauschverhalten beendet wird, ist sowohl für den überführten Verletzer unangenehm als auch für den Rechteinhaber, der ja schließlich nur seine eigenen Werke verkaufen will." Ob er damit nun die 86-jährige Großmutter aus Österreich gemeint hat, der er bewiesen hat, dass sie deutsche Ekelpornographie im Internet Minderjährigen zu Tausenden angeboten hat?
Die juristische Frage, die sich nun stellt: "Nach § 406 Abs. 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Nach ständiger Rechtsprechung sind objektive Gründe erforderlich, die aus der Sicht einer verständigen Partei die Befürchtung wecken, der Sachverständige stehe einer Partei nicht unvoreingenommen gegenüber. Anerkannt ist ferner, worauf auch die Klägerin mit Recht hinweist, dass ein Sachverständiger bei seinen Ermittlungen regelmäßig beide Parteien herbeiziehen, ihnen jedenfalls Gelegenheit zur Mitwirkung geben muss." [Mein Lieblings-OLG am 15.07.2008] Ist dieser Fall der Befürchtung nun gegeben, wenn man bedenkt, das eine Veröffentlichung der beeinflussenden Art vollkommen unkontrolliert im Internet platziert wird? Nach meiner Ansicht nein, jedoch sollte der Gutachter, der sicherlich auch im Internet recherchiert die Zeichen der Zeit genau erkennen und noch genauer als genau in die Vorgänge des Jahres 2007 sehen.
Dienstag, 29. September 2009
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen